# Gesetz mit dem das Fischereigesetz 2002 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Fischereigesetz 2002, LGBl Nr 81, wird geändert wie folgt:

1.1. Nach der den § 49 betreffenden Zeile wird eingefügt:

"§ 49a Abgabenbefreiung"

1.2. Nach der den § 56 betreffenden Zeile wird angefügt:

"§ 57 Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und Übergangsbestimmungen dazu"

"Abgabenbefreiung

§ 49a

Amtshandlungen betreffend die Ausgabe von Gastfischerkarten unterliegen keinen landesrechtlich geregelten Verwaltungsabgaben."

"Inkrafttreten novellierter Bestimmungen und

Übergangsbestimmungen dazu

§ 57

Die §§ 37 Abs 1 und 49a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 92/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft."

Holztrattner

Burgstaller