# NAG-Ermächtigungsverordnung 2006

97. Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 22. Dezember 2005 über die Ermächtigung der Bezirksverwaltungsbehörden zu allen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln sowie mit der Dokumentation von bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechten nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG-Ermächtigungsverordnung 2006)

Auf Grund des § 3 Abs 1 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes - NAG, BGBl I Nr 100/2005, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Die Bezirksverwaltungsbehörden des Landes Salzburg werden ermächtigt, alle in die sachliche Zuständigkeit des Landeshauptmannes fallenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erteilung, Versagung und Entziehung von Aufenthaltstiteln sowie mit der Dokumentation von bestehenden Aufenthalts - und Niederlassungsrechten in erster Instanz im Namen des Landeshauptmannes zu treffen.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Fremdengesetz-Ermächtigungsverordnung 2003, LGBl Nr 4, außer Kraft.

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller