# Kundmachung über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998 (2006)

Auf Grund des § 4 Abs 6 des Salzburger Bezügegesetzes 1998, LGBl Nr 3, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2006 gebühren als monatlicher Bezug:

1. dem Präsidenten des Landtages 8.695,50 €

2. dem Zweiten Präsidenten des Landtages 6.719,30 €

3. dem Dritten Präsidenten des Landtages 5.928,80 €

4. einem Klubvorsitzenden im Landtag 7.509,80 €

5. einem Mitglied des Landtages, das nicht unter

die Z 1 bis 4 fällt 4.743,00 €

6. dem Landeshauptmann 15.414,80 €

7. einem Landeshauptmann-Stellvertreter 14.229,10 €

8. einem Landesrat 13.438,50 €

9. dem Direktor des Landesrechnungshofes 8.300,30 €

10. dem Amtsführenden Präsidenten des

Landesschulrates 8.695,50 €

11. dem Vizepräsidenten des Landesschulrates 5.138,20 €

12. dem Bürgermeister der Stadt Salzburg 13.043,30 €

13. einem Bürgermeister-Stellvertreter der Stadt

Salzburg 11.462,30 €

14. einem Stadtrat der Stadt Salzburg 10.276,60 €

15. einem Klubvorsitzenden im Gemeinderat der Stadt

Salzburg, der Mitglied des Stadtsenates ist 5.928,80 €

ansonsten 5.138,20 €

16. einem Mitglied des Stadtsenates, das nicht

unter Z 15 fällt, und einem Vorsitzenden eines

Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg 3.003,90 €

17. einem Mitglied des Gemeinderates der Stadt

Salzburg, das nicht unter die Z 12 bis 16 fällt 2.213,40 €

18. einem Bürgermeister einer anderen Gemeinde des

Landes bei einer Einwohnerzahl von über 13.000 6.324,10 €

von 11.001 bis 13.000 6.086,90 €

von 9.001 bis 11.000 5.770,70 €

von 7.001 bis 9.000 5.375,40 €

von 5.001 bis 7.000 4.901,10 €

von 3.001 bis 5.000 4.347,80 €

von 2.001 bis 3.000 3.715,40 €

von 1.001 bis 2.000 3.003,90 €

bis 1.000 2.213,40 €

19. dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer 5.533,50 €

20. den Vizepräsidenten der Landwirtschaftskammer 1.422,90 €.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller