# Standortverordnung Gemeinde Elsbethen

81. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. August 2006 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Gemeinde Elsbethen für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Gemeinde Elsbethen - Projekt an der L 105 Halleiner Straße)

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 116/5 KG Elsbethen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² und die Verwendung des Grundstückes Nr 116/1 KG Elsbethen für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 17 Abs 9 und 10 lit c bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.000 m² zulässig.

§ 2

Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Gemeinde Elsbethen über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller