# Verordnung der Salzburger Landesregierung über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Weißpriach

103. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 3. Oktober 2006 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Weißpriach

Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Weißpriach wird für Sonntag, den 3. Dezember 2006 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 17. Dezember 2006, stattzufinden. Als Stichtag hat der 12. Oktober 2006 zu gelten.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller