# Österreichischer Stabilitätspakt 2005

16. Kundmachung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 8. Februar 2007 über den Beitritt des Landes Steiermark zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005)

Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Gesetzes über das Landesgesetzblatt, LGBl Nr 18/2005, wird kundgemacht:

Das Land Steiermark ist mit Schreiben vom 22. Dezember 2006 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005), kundgemacht unter LGBl Nr 30/2006, beigetreten. Die Vereinbarung ist für das Land Steiermark nach Art 17 Abs 2 letzter Satz mit Rückwirkung auf den 1. Jänner 2006 in Kraft getreten.

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller