# Verordnung betreffend die Erstellung externer Notfallpläne

53. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Juli 2007 betreffend die Erstellung externer Notfallpläne

Auf Grund des § 9b Abs 11 des Katastrophenhilfegesetzes, LGBl Nr 3/1975, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Anwendungsbereich

§ 1

Diese Verordnung gilt in Bezug auf die Erstellung von externen Notfallplänen für die Betriebe, auf die der Abschnitt 8a der Gewerbeordnung 1994 Anwendung findet, sowie auf Betriebe und Anlagen nach § 9c des Katastrophenhilfegesetzes durch die Bezirksverwaltungsbehörden.

Form und Inhalt externer Notfallpläne

§ 2

Form und Inhalt externer Notfallpläne ergeben sich aus der Anlage 1.

Einteilung der Gefahrenstufen und Maßnahmen

§ 3

(1) Zur einheitlichen Gestaltung der externen Notfallpläne werden die in Betrieben gemäß § 1 sich ereignenden Unfälle in vier Gefahrenstufen eingeteilt, die in den Abs 2 bis 5 beschrieben werden und für die die darin vorgesehenen Maßnahmen seitens des Betriebes bzw der Bezirksverwaltungsbehörde vorzusehen sind.

(2) Gefahrenstufe I:

Es sind keine Auswirkungen des Ereignisses außerhalb des Betriebsgeländes und keine Belastungen von Grund- und/oder Oberflächengewässern zu besorgen.

Als vom Betrieb zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

(3) Gefahrenstufe II:

Das Ereignis ist außerhalb des Betriebsgeländes deutlich wahrnehmbar und kann insbesondere Belästigungen durch Rauch, Dampf, Geruch, Lärm oder Erschütterungen zur Folge haben. Es ist jedoch keine Gefährdung von Personen, Sachen oder der Umwelt außerhalb des Betriebes zu erwarten.

Als vom Betrieb bzw von der Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

(4) Gefahrenstufe III:

Auf Grund des Ereignisses sind Beeinträchtigungen von Grundund/oder Oberflächengewässern oder Gefährdungen von Personen, Sachen oder der Umwelt außerhalb des Betriebsgeländes zu erwarten oder bereits gegeben.

Als vom Betrieb bzw von der Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

(5) Gefahrenstufe IV:

Das Ereignis geht über die Gefahrenstufe III hinaus und stellt eine Katastrophe mit weitreichenden Auswirkungen dar. Als vom Betrieb bzw von der Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassende Maßnahmen sind vorzusehen:

Vorsorgliche Information

§ 4

Die Inhaber der Betriebe haben die Bezirksverwaltungsbehörde über absehbare Betriebszustände, durch die voraussichtlich Beeinträchtigungen verursacht werden, die außerhalb des jeweiligen Betriebsgeländes optisch, akustisch, durch Geruch oder sonstige Sinneseindrücke deutlich wahrnehmbar sein werden, mittels des Formulars "Vorsorgliche Information" (Anlage 5) zu informieren.

Betreten und Besichtigen der Betriebe, Auskunftspflicht

§ 5

Die Inhaber der Betriebe sind verpflichtet, der Bezirksverwaltungsbehörde und den an der Erstellung der externen Notfallpläne beteiligten Katastrophenhilfsdiensten das Betreten und die Besichtigung des jeweiligen Betriebes zu gestatten und die verlangten Auskünfte zu erteilen, soweit dies für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich ist.

Planung von Abhilfemaßnahmen

§ 6

(1) Die externen Notfallpläne haben jedenfalls Maßnahmen bis zu jener Entfernung vom Betrieb zu enthalten, innerhalb der mit solchen Auswirkungen eines schweren Unfalls gerechnet werden muss, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gefährden können.

(2) Die Planung von Abhilfemaßnahmen richtet sich nach der Art des Betriebes und der Reichweite der für möglich gehaltenen Auswirkungen eines schweren Unfalls. Dabei sind zu berücksichtigen:

Umsetzungshinweis

§ 7

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 96/82/EG des Rates vom 9. Dezember 1996 zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen, ABl Nr L 010 vom 14. Jänner 1997, in der Fassung der Richtlinie 2003/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2003, ABl Nr L 345 vom 31. Dezember 2003.

Inkrafttreten

§ 8

Diese Verordnung tritt mit 27. Juli 2007 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller

Anlage 1

Externer Notfallplan

gemäß § 9b des Katastrophenhilfegesetzes

für

[Bezeichnung des Betriebes und genaue Adresse,

eventuell Foto]

Erstellt von

................................................................

Zl: ............................................................

[Datum und Unterschrift]

Verteiler des externen Notfallplans:

1. [Betrieb]

2. Landesregierung (Referat 1/13: Katastrophenschutz)

3. Gemeinde ............................. als Standortgemeinde

[bei grenznahen Betrieben ............................. als

benachbarte Bezirksverwaltungsbehörde bzw Gemeinde]

Vermerke über Erprobungen, Überprüfungen, Aktualisierungen etc *)

*) Anmerkung: Die externen Notfallpläne sind regelmäßig alle drei Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren.

Angaben zum Betrieb und seiner Umgebung

Jedem externen Notfallplan ist als Übersicht voranzustellen:

Näher zu beschreiben sind:

(Es genügt ein grober Überblick; Hinweise dazu bietet der Sicherheitsbericht bzw die Notifikation. Bei den gefährlichen Stoffen sind jeweils eine Kurzcharakteristik und die Kennnummer anzuführen.)

(Anlagen, in denen Seveso-II-relevante Stoffe vorhanden sind, sind besonders zu kennzeichnen.)

(Diese Angaben sind aus dem internen Notfallplan zu entnehmen

(Könnte ein Dominoeffekt eintreten?)

ja: O nein: O

Wenn ja, bitte angeben mit welchem Betrieb:

...............................................................

Zwei-Schicht-Betrieb: ja: O (Uhrzeiten) nein: O

Drei-Schicht-Betrieb: ja: O (Uhrzeiten) nein: O

kein Schicht-Betrieb: ja: O (Uhrzeiten) nein: O

Im Betrieb sind rd ........... Personen beschäftigt. Es sind rd

........... Personen permanent anwesend (einschließlich

Mitarbeitern von Fremdfirmen)

- Oberflächengewässer in der Umgebung des Betriebes, die bei

einem schweren Unfall beeinträchtigt werden können

ja: O nein: O

Wenn ja, bitte angeben welche:

................................................................

...............................................................

Angaben der Fließgeschwindigkeit (= m/sek) und der Vorflutleistung (= m³/sek, bezogen auf die mittlere Wasserführung) zur Abschätzung der gewässerökologischen Auswirkungen von Beeinträchtigungen.

ja: O nein: O

Wenn ja, bitte angeben welche (soweit bekannt):

................................................................

Betriebsfeuerwehr

ja: O nein: O

Einsatzpläne, Gefahrenabwehrpläne und technische Unterlagen für die Feuerwehr

Folgende Pläne/Informationen sollen für die Einsatzkräfte verfügbar sein bzw ihnen bekannt sein:

Energieversorgungsplan ja: O nein: O

Rohrleitungsplan ja: O nein: O

Abwasserkanalplan ja: O nein: O

Absperreinrichtungen ja: O nein: O

Lageplan betrieblicher Alarm- und Warn-

einrichtungen ja: O nein: O

Flucht- und Räumungsplan ja: O nein: O

Übersicht über gefährliche Stoffe ja: O nein: O

Brandschutzplan ja: O nein: O

Ort der Auffindbarkeit der Pläne:

................................................................

Die vorstehenden Angaben können bei Bedarf durch Fotos, Grafiken etc ergänzt werden.

Übernahme von Angaben aus dem internen Notfallplan

(Schnittstelle interner Notfallplan)

Hinweis: Diese Auflistung enthält jene innerbetrieblichen Angaben, die für die Erstellung des externen Notfallplans von Bedeutung sind und im Regelfall aus dem vorab zu erstellenden internen Notfallplan zu entnehmen sind (in Anlehnung an ÖBFV-Richtlinie B-01 – B-03)

Erreichbarkeiten der Behörde und Alarmierungskette

Informationsweitergabe bei Ereignissen mit grenzüber-

schreitenden Auswirkungen

(Bezirks-, Landes-, Bundesgrenzen)

Die Informationsweitergabe auf nationaler und internationaler Ebene muss - unter Zugrundelegung vorhandener Organisations- und Alarmierungsabläufe - gemäß vorhandener Abkommen auf bi- und multilateraler Ebene gewährleistet sein (Bezirks-, Landes-, Bundesebene sowie Nachbarstaaten).

Die jeweils vorhandenen Abkommen, die zu berücksichtigen sind, sind aufzulisten.

Die Abläufe der Informationsweitergabe sind grafisch und/oder verbal darzustellen.

Anleitung für die schrittweise Vorgangsweise bei der

Planung von Abhilfemaßnahmen

Hinweis: Diese Checkliste enthält neben der Schritt-für-Schritt-Anleitung auch eine Reihe von Beispielen von möglichen Maßnahmen. Diese Beispiele sind nur als Auswahl- und Orientierungshilfen gedacht; sie sind um die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu ergänzen und nicht zutreffende Aktivitäten und Maßnahmen sind wegzulassen.

Ausgangsbasis für die Maßnahmenplanung:

Ein bestimmter Stoff, der zu konkretisieren ist, ist in einer Seveso-II-relevanten Menge von x Tonnen vorhanden. (Siehe dazu unter "Angaben des Betriebes".)

Diese Ereignisse können durch technisches Versagen, menschliche Fehlleistung, Naturereignisse oder Terroranschlag usw hervorgerufen werden.

O Thermische Strahlung

O Druckwelle

O Gaswolke

O Umweltschäden (zB Gewässerverunreinigung)

O Radioaktive Strahlung (zB aus Messsystemen, Sensoren etc)

O

................................................................

Dominoeffekte sind zu berücksichtigen.

O Sicherheitsbericht

O Interner Notfallplan

O Auswirkungsbetrachtungen des Betriebes

O Weitergehende Informationen auf Grund der Nachforderungen der Behörde

O Eigene Abschätzungen durch Sachverständige der Behörde

- Angaben pro Szenario auflisten (= Auszug aus dem internen

Anlage 2

Betreff: Externer Notfallplan; Meldung bei Unfällen der Gefahrenstufe I

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen):

Zeitpunkt des Beginns des Ereignisses:

Datum:

Uhrzeit:

Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe udgl:

Schwerpunkt des Ereignisses (Mehrfachangaben möglich):

O umweltrelevantes Ereignis

O sicherheitsrelevantes Ereignis

Nähere Ausführungen:

Eigene Einstufung des Ereignisses:

Gefahrenstufe I O Keine Auswirkung außerhalb des Betriebes

Kurze Begründung:

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

Bezirksverwaltungsbehörde:

Benachbarte Anlagenbetreiber:

Vermerk:

Die Meldung wurde von ......................................am

................. um ............................. Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch

Anlage 3

Betreff: Externer Notfallplan; Sofortmeldung bei Unfällen der Gefahrenstufen II bis IV

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlage):

Zeitpunkt des Beginns des Ereignisses:

Datum:

Uhrzeit:

Witterung vor Ort:

Temperatur: ........................°C

Windrichtung: .....................

Windgeschwindigkeit: ......... km/h

Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe:

Art der Beeinträchtigung (zum Meldezeitpunkt; Mehrfachangaben möglich):

O umweltrelevant

O sicherheitsrelevant

Nähere Ausführungen:

Mögliche oder bereits eingetretene Wirkung:

O Belästigung (Geruch, Lärm)

O Gewässergefährdung

O Gesundheitsgefährdung

O Explosionsgefahr

Eigene Einstufung des Ereignisses und Sofortmaßnahmen:

O Gefahrenstufe II O Gefahrenstufe III O Gefahrenstufe IV

Warnung betriebsintern: Warnung betriebsintern:

O durchgeführt O durchgeführt

O nicht notwendig

Information der Öffentlichkeit: Information der Öffentlichkeit:

O erforderlich O erforderlich

O nicht erforderlich O nicht erforderlich

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

intern: werksinterne Stellen

extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde,

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat

Vermerk:

Die Sofortmeldung wurde von ................................

am ........................... um ...................... Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch

Anlage 4

Betreff: Externer Notfallplan; Ereignismeldung bei Unfällen der Gefahrenstufen II bis IV

zur Sofortmeldung vom ........................................

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen):

Gefahrenstufe:

O II

O III

O IV

Personenschaden:

O ja O nein

Verletzte: .......................

Tote: ..............................

Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw Bewältigung des Ereignisses:

Eingesetzte Einsatzkräfte:

O Betriebsfeuerwehr O Berufsfeuerwehr O Freiwillige

Feuerwehr(en)

O Betrieblicher Sanitätsdienst O Rettungsdienst O Notarzt

Warnung ist erfolgt: Entwarnung ist bereits gegeben:

betriebsintern O ja O nein betriebsintern O ja O nein

extern O ja O nein extern O ja O nein

Sonstige getroffene Maßnahmen:

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

intern: werksinterne Stellen

extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde,

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat

Vermerk:

Die Ergebnismeldung wurde von...............................

am ............................. um ................ Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch

Anlage 5

Betreff: Externer Notfallplan/Vorsorgliche Information

über absehbare Betriebszustände, durch die voraussichtlich Auswirkungen verursacht werden, die außerhalb des Betriebsgeländes optisch, akustisch, durch Geruch oder sonstige Sinneseindrücke deutlich wahrnehmbar sein werden

Firma/Betrieb:

Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen):

Kurzbeschreibung über die Art des Ereignisses:

O Vorbereitung zur Inbetriebnahme: ............................

O Anfahren

O Abfahren

O Wartungs-/Reparaturarbeiten:

................................................................

O Anlagenteil außer Betrieb:

................................................................

O Anlagenausfall

O

................................................................

O Dauer: O voraussichtlich O tatsächlich

von...................... bis ................................

(Datum und Uhrzeit) (Datum und Uhrzeit)

Auswirkungen

O Lärm O voraussichtlich O tatsächlich

O Geruch O voraussichtlich O tatsächlich

O sichtbare Emission:.......................................

O erhöhte Emission: ........................................

Erläuterungen (Ursache, Maßnahmen udgl):

Datum, Uhrzeit und Unterschrift:

Verteiler:

intern: werksinterne Stellen

extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde,

Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat

Vermerk:

Die vorsorgliche Information wurde von ......................

am ........................... um ....................... Uhr

erstattet.

O per Fax

O per E-Mail

O telefonisch