# Ausnahme der Anzeigepflicht für bestimmte Ankündigungen der Fußball-Europameisterschaft 2008 nach dem Orstbildschutzgesetz

60. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. August 2007, mit der bestimmte Ankündigungen für die Fußball-Europameisterschaft 2008 von der Anzeigepflicht nach dem Salzburger Ortsbildschutzgesetz ausgenommen werden

Auf Grund des § 9 Abs 2 des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 74, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Die Anzeigepflicht gemäß § 4 des Salzburger Ortsbildschutzgesetzes 1999 gilt nicht für Ankündigungen zur Fußball-Europameisterschaft 2008 (UEFA EURO 2008) gemäß der Anlage in den Größen 85 x 280 cm, 100 x 400 cm und 600 x 120 cm im Ortsgebiet der Stadt Salzburg in der Zeit vom 30. Juli 2007 bis 5. Juli 2008.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 30. Juli 2007 in Kraft und mit 6. Juli 2008 außer Kraft.

Anlage

(Anlage ist nicht darstellbar!)

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller