# Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der B 1 Wiener Straße

23. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. März 2008 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Stadtgemeinde Salzburg für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Stadt Salzburg - Projekt an der B 1 Wiener Straße)

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998 - ROG 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 2173/2 und 2200/5, beide KG 56551 Hallwang II, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (§ 17 Abs 9 und 10 lit a ROG 1998) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.

§ 2

Die Entscheidung des Gemeinderates der Stadt Salzburg über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller