# Verordnung mit der die Grenze zwischen der Marktgemeinde Eugendorf und der Stadtgemeinde Seekirchen geändert wird

58. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Februar 2008, mit der die Grenze zwischen der Marktgemeinde Eugendorf und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee geändert wird

Auf Grund des § 9 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

(1) Der Verlauf der Grenze zwischen der Marktgemeinde Eugendorf und der Stadtgemeinde Seekirchen am Wallersee wird geändert wie folgt:

(2) Der Verlauf der neuen Gemeindegrenze und die Lage der genannten Grundstücke sind in den beim Vermessungsamt Salzburg aufliegenden technischen Unterlagen zu GZ A-254/2003 ersichtlich.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller