# Verordnung mit der für die öffentliche Polytechnische Schule in der Stadt Salzburg der Schulsprengel festgesetzt wird

Auf Grund des § 34 Abs 1 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Für die Polytechnische Schule Salzburg wird als Schulsprengel festgesetzt:

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. August 1966, LGBl Nr 74, mit der für die öffentlichen Polytechnischen Lehrgänge in der Stadt Salzburg die Schulsprengel festgesetzt werden, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 6/2004, außer Kraft.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller