# Landeshaushaltsgesetz 2009

104. Gesetz vom 8. Oktober 2008 über den Landeshaushalt für das Jahr 2009 (Landeshaushaltsgesetz 2009)

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Landeshaushaltsgesetz 2009

Artikel I

(1) Der Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Haushaltsjahr 2009 wird mit folgenden Gesamtbeträgen festgesetzt:

Ordentlicher Landesvoranschlag

Ausgaben 2.126.183.100 €

Einnahmen 2.126.183.100 €

Außerordentlicher Landesvoranschlag

Ausgaben 61.569.300 €

Einnahmen 61.569.300 €

Gesamthaushalt

Ausgaben 2.187.752.400 €

Einnahmen 2.187.752.400 €

(2) Die einzelnen Haushaltsansätze, Abschnitte und Gruppen ergeben sich aus dem ordentlichen Landesvoranschlag und dem außerordentlichen Landesvoranschlag, die Bestandteile dieses Gesetzes sind. Die Voranschläge sind beim Amt der Salzburger Landesregierung zur allgemeinen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) aufzulegen und im Internet zu veröffentlichen. Im Landesgesetzblatt genügt die Verlautbarung der Summen der einzelnen Gruppen und Abschnitte.

Artikel II

Der Landeshaushalt ist nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu vollziehen. Dabei ist auch auf die konjunkturelle Entwicklung, vor allem auf die Beschäftigungs- und Auftragslage im Land, Bedacht zu nehmen.

Artikel III

(1) Die im Landesvoranschlag vorgesehenen Ausgaben sind grundsätzlich unüberschreitbare Höchstbeträge. Die Landesregierung hat umgehend geeignete Vorkehrungen zur Sicherung einer geregelten Haushaltsgebarung zu treffen, wenn die Finanzentwicklung dies erfordert, insbesondere, wenn die Überweisungen der Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben während des Haushaltsjahres voraussichtlich nicht die im Landesvoranschlag vorgesehene Höhe erreichen. Die Durchführung dieser Maßnahme hat, soweit der Abgang nicht durch anderweitige Mehreinnahmen oder Einsparungen seine Bedeckung finden kann, insbesondere durch eine gleichmäßige prozentuelle Kürzung der Ausgabenansätze des ordentlichen Haushaltes zu erfolgen; davon ausgenommen sind Ansätze für gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen sowie die aus zweckgebundenen Einnahmen bestrittenen Ausgabenansätze. Dabei kann eine Kürzung der Ermessensausgaben bis zu einem Satz von 25 % erfolgen. Eine Zuführung an den außerordentlichen Haushalt und Ausgaben für Anlagen sowie Vorhaben des außerordentlichen Haushaltes können auch zur Gänze zurückgestellt werden. Bei diesen Maßnahmen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass keine besonderen Nachteile für eine geordnete Verwaltung und keine unbilligen Härten entstehen. Dem Landtag ist darüber zu berichten.

(2) Die Landesregierung wird ermächtigt, innerhalb der einzelnen sachlich zusammengehörigen Abschnitte einer Gruppe Kreditverschiebungen bis zu 15 % jener Abschnittsumme, bei der die Bedeckung erfolgt, vorzunehmen. Solche Kreditverschiebungen sind nur dann zulässig, wenn unabweisliche Mehrausgaben mit einer größeren Dringlichkeit als jene der vorgesehenen Ausgaben notwendig werden und eine Bedeckung zur Gänze sichergestellt ist. Eine Änderung in der Dringlichkeit von Ausgaben im Sinn dieser Bestimmung ist gegeben, wenn die Erfüllung der Obliegenheiten eines Verwaltungszweiges über den bei einem Ansatz vorgesehenen Betrag hinausgehende Ausgaben erfordert und zu diesem Zeitpunkt bei anderen Abschnitten derselben Haushaltsgruppe Ausgaben in derselben Höhe wie die Überschreitungen zurückgestellt werden können. Die Zurückstellung hat bei jenen Ausgabenansätzen zu erfolgen, mit welchen die Mehrausgaben in einem verwaltungsmäßigen Zusammenhang stehen.

(3) Die Landesregierung ist ermächtigt, für unabweisbare Ausgaben im Landesvoranschlag Überschreitungen der bezüglichen Ansätze vorzunehmen. Die dafür erforderliche nachträgliche Genehmigung des Landtages (Art 47 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999) ist unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30. April 2010 einzuholen.

(4) Ausgaben, die mit zweckgebundenen Einnahmen zu decken sind, dürfen nur in der Höhe dieser zweckgebundenen Einnahmen getätigt werden. Die Überschreitung solcher Ausgabenkredite ist im Fall eines unabweisbaren Bedarfes bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen des gleichen Verwendungszweckes zulässig. Nicht verbrauchte zweckgebundene Einnahmen sind einer zweckbestimmten Rücklage zuzuführen.

(5) Einnahmen aus zweckbestimmten Rücklagen gelten als zweckgebundene Mehreinnahmen.

(6) Für im Jahr 2009 vollzogene Haushaltsüberschreitungen nach Abs 4 und 5 ist eine nachträgliche Genehmigung nach Abs 3 nicht erforderlich.

Artikel IV

Die Landesregierung ist ermächtigt, zur Deckung des laufenden Geldbedarfes zweckbestimmte Rücklagen in Anspruch zu nehmen, Kassenkredite aufzunehmen, Umschuldungen vorzunehmen sowie zur Erzielung von Zusatzerträgen abgeleitete Finanzgeschäfte durchzuführen, wenn diese Maßnahmen einen wirtschaftlichen Vorteil für das Land erwarten lassen; dies schließt die aktive Verwaltung des Finanzvermögens für den Landeswohnbaufonds mit ein. Die Bestimmungen des § 65b Abs 1 und 2 Bundeshaushaltsgesetz, BGBl Nr 213/1986, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 20/2008, sind dabei sinngemäß anzuwenden, wobei Einmalerlöse derart einzusetzen sind, dass im Landeshaushalt nicht vorgesehene Belastungen vermieden werden.

Artikel V

(1) Die Zahl der Dienstposten (Planstellen) für Beamte und Vertragsbedienstete des Landes ist für das Jahr 2009 in dem einen Teil des Landesvoranschlages bildenden Dienstpostenplan festgesetzt.

(2) Die Verleihung eines Dienstpostens, für den im Dienstpostenplan nicht vorgesorgt ist, ist unzulässig. Dies gilt nicht für Vertragsbedienstete des Entlohnungsschemas II, soweit es sich um Haus- und Pflegepersonal sowie um Personal im Straßen- und Wasserbaudienst handelt. Personalaufwand darf aus Sach- und Zweckaufwandsmitteln nicht geleistet werden. Vergütungen aus Werkverträgen, freien Dienstverträgen und an nichtständiges Personal gelten nicht als Personalaufwand im Sinn dieser Bestimmung.

(3) Für die Verlautbarung der Dienstpostenpläne gemäß Abs 1 genügt die Auflage zur allgemeinen Einsicht entsprechend Art I Abs 2 zweiter Satz.

Artikel VI

(1) Die Anzahl und die Kategorie der im Bereich der Landesverwaltung zur Verwendung zugewiesenen Kraftfahrzeuge setzt der dem Landesvoranschlag beigegebene Systemisierungsplan der Kraftfahrzeuge für das Jahr 2009 fest.

(2) Für die Verlautbarung des Systemisierungsplanes der Kraftfahrzeuge gemäß Abs 1 genügt die Auflage zur allgemeinen Einsicht entsprechend Art I Abs 2 zweiter Satz.

Artikel VII

(1) Zur Bedeckung der im Art I festgesetzten außerordentlichen Ausgaben sind heranzuziehen:

(2) Im Fall einer Kürzung von vorgesehenen Zuführungen aus dem ordentlichen Haushalt nach Art III Abs 1 und zur Finanzierung des ungedeckten Abganges des außerordentlichen Haushaltes wird die Landesregierung ermächtigt, für eine Bedeckung durch weitere Rücklagenentnahmen oder zusätzliche Darlehensaufnahmen vorzusorgen.

(3) Die erforderliche Zustimmung zur Aufnahme von Anleihen, Darlehen oder sonstigen Krediten (Art 48 Abs 1 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999) bis zu der sich nach Abs 1 lit e und Abs 2 ergebenden Höhe gilt als erteilt, wenn dafür die im Bundesfinanzgesetz 2009 für die Aufnahme von Anleihen, Darlehen und sonstigen Krediten des Bundes festgelegten Bedingungen sinngemäß Anwendung finden.

(4) Die Inanspruchnahme der Haushaltsmittel des außerordentlichen Haushaltes darf nur insoweit erfolgen, als ihre Bedeckung gesichert ist.

(5) Die im außerordentlichen Haushalt angeführten Bauvorhaben dürfen überdies erst durchgeführt werden, wenn ausgearbeitete Projekte, aus denen die Kosten unter Einschluss der Folgekosten einwandfrei hervorgehen, vorliegen und unter den Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Projektes sowie der Möglichkeit der Bedeckung dieser Kosten die Genehmigung durch Beschluss der Landesregierung erteilt wurde.

Artikel VIII

(1) Die Verwendung der bewilligten Haushaltsmittel des ordentlichen und des außerordentlichen Landesvoranschlages ist nur im Haushaltsjahr 2009 zulässig.

(2) Wenn ein Zweckaufwand für Bauführungen auf mehrere Haushaltsjahre verteilt ist, kann die Landesregierung nicht verbrauchte Haushaltsmittel vor Abschluss des Haushaltsjahres einer allgemeinen Baufondsrücklage zuführen.

(3) Soweit von der Ermächtigung nach Art VII Abs 3 zur Aufnahme von Darlehen oder sonstigen Krediten zur Deckung eines solchen Zweckaufwandes nicht Gebrauch gemacht wurde, bleiben diese Ermächtigungen bis zum 31. Dezember 2010 gewahrt.

(4) Veranschlagte Haushaltsmittel, deren Zweckwidmung eindeutig feststeht und die einmaliger Natur sind, deren Inanspruchnahme aber bis Jahresende aus wichtigen Gründen nicht erfolgen konnte, können durch Beschluss der Landesregierung einer Rücklage zugeführt werden. Falls die gebildeten Rücklagen innerhalb zweier Haushaltsjahre nicht ihrer zweckbestimmten Verwendung zugeführt werden, sind sie aufzulösen und der Investitionsrücklage zuzuführen.

Artikel IX

(1) Die Landesumlage beträgt für das Jahr 2009 den nach dem Finanzausgleichsgesetz höchstzulässigen Hundertsatz der ungekürzten rechnungsmäßigen Ertragsanteile der Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben.

(2) Die Landesumlage ist auf die Gemeinden im Verhältnis ihrer Finanzkraft mit der Maßgabe aufzuteilen, dass die Finanzkraft im Sinn des Finanzausgleichsgesetzes zu ermitteln und eine rechnungsmäßig unter Null sinkende Finanzkraft gleich Null zu bewerten ist.

(3) Die Landesumlage ist in monatlichen Teilbeträgen zu entrichten. Der Berechnung dieser Teilbeträge sind die monatlichen Vorschüsse, die den Gemeinden auf ihre Ertragsanteile an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben gewährt werden, sowie allfällige Nachzahlungen bzw Rückzahlungen auf diese Ertragsanteile zugrunde zu legen.

Artikel X

Die Landesregierung wird ermächtigt, zur Finanzierung der ungedeckten Ausgaben des Landeswohnbaufonds bis zu der im Fondsvoranschlag ausgewiesenen Höhe für den Landeswohnbaufonds Anleihen, Darlehen oder sonstige Kredite unter den Bedingungen nach Art VII Abs 3 aufzunehmen.

Artikel XI

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft und verliert mit Ausnahme der im Abs 2 angeführten Verfassungsbestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2009 seine Wirksamkeit.

(2) (Verfassungsbestimmung) Die Art III Abs 3 zweiter Satz, Abs 4 dritter Satz und Abs 6, Art IV, Art VII Abs 3, Art VIII Abs 3 und 4, Art X sowie Art XI Abs 1 gelten als Verfassungsbestimmungen.

Holztrattner

Burgstaller

LANDESVORANSCHLAG

2009

ORDENTLICHER

HAUSHALT

Einnahmen Voranschlag Rechnung

Gruppe Bezeichnung % 2009 2008 2007

Euro

0 Vertretungskörper

und allgemeine Verwaltung

2,34 49.761.700 47.322.900 47.661.845,42

1 Öffentliche Ordnung

und Sicherheit

0,01 329.000 229.000 307.092,71

2 Unterricht, Erziehung,

Sport und Wissenschaft

5,32 325.894.100 310.538.600 305.774.416,86

3 Kunst, Kultur und Kultus

0,35 7.525.000 8.107.400 8.932.197,08

4 Soziale Wohlfahrt

und Wohnbauförderung

15,81 336.347.000 315.260.400 335.193.157,29

5 Gesundheit 13,64 290.150.100 275.963.600 254.433.468,19

6 Straßen- und Wasserbau,

Verkehr

0,22 4.834.000 56.051.400 57.858.550,02

7 Wirtschaftsförderung

0,08 1.802.200 1.352.300 4.398.549,39

8 Dienstleistungen

0,09 2.027.600 2.601.300 3.406.354,25

9 Finanzwirtschaft

52,14 1.107.512.400 865.776.500 824.535.383,73

Summe 100,00 2.126.183.100 1.883.203.400 1.842.501.014,94

Ausgaben Voranschlag Rechnung

Gruppe Bezeichnung % 2009 2008 2007

Euro

0 Vertretungskörper und

allgemeine Verwaltung

11,07 235.469.500 224.083.300 213.628.986,57

1 Öffentliche Ordnung

und Sicherheit

0,29 6.345.500 6.850.900 7.114.916,71

2 Unterricht, Erziehung,

Sport und Wissenschaft

19,41 412.899.400 388.631.000 374.111.259,72

3 Kunst, Kultur und Kultus

2,26 48.180.400 44.921.400 43.878.605,33

4 Soziale Wohlfahrt

und Wohnbauförderung

21,08 448.391.800 414.159.400 423.461.851,09

5 Gesundheit 23,35 496.665.500 460.722.400 435.555.758,08

6 Straßen- und Wasserbau,

Verkehr 4,99 106.140.800 97.903.200 96.196.821,06

7 Wirtschaftsförderung

3,47 73.960.600 70.443.600 70.119.430,50

8 Dienstleistungen 0,10 2.138.900 3.147.700 1.798.018,73

9 Finanzwirtschaft 13,98 295.990.700 172.340.500 176.635.367,15

Summe 100,00 2.126.183.100 1.883.203.400 1.842.501.014,94

Absch

nitt

Einnahmen

Voranschlag

Rechnung

2009

2008

2007

Bezeichnung

Euro

0

00

01

02

03

04

05

07

08

09

Vertretungskörper und

allgemeine Verwaltung

Landtag

Landesregierung

Amt der Landesregierung

Bezirkshauptmannschaften

Sonderämter

Sonstige Aufgaben der

allgemeinen Verwaltung

Personalvertretung ohne

Landeslehrer

Pensionen ohne Lehrer

(soweit nicht aufgeteilt)

Personalbetreuung

397.900

888.300

9.709.1

00

5.098.9

00

93.000

1.283.8

00

-

31.057.

700

1.233.0

00

356.800

892.900

8.733.7

00

4.635.1

00

88.000

1.130.5

00

-

30.198.

500

1.287.4

00

344.120,

41

860.651,

97

9.650.44

5,13

5.634.40

1,11

109.519,

19

1.184.05

4,56

-

28.736.1

37,67

1.142.51

5,38

Summe 0

49.761.

700

47.322.

900

47.661.8

45,42

1

13

16

17

18

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Sonderpolizei

Feuerwehrwesen

Katastrophendienst

Landesverteidigung

1.695,17

-

305.397,

54

-

Summe 1

329.000

229.000

307.092,

71

2

20

21

22

23

24

25

26

27

28

Unterricht, Erziehung,

Sport und Wissenschaft

Gesonderte Verwaltung

Allgemeinbildender

Unterricht

Berufsbildender Unterricht

Förderung des Unterrichtes

Vorschulische Erziehung

Außerschulische

Jugenderziehung

Sport und außerschulische

Leibeserziehung

Erwachsenenbildung

Forschung und Wissenschaft

84.584.

600

216.174

.100

21.746.

900

55.200

1.247.2

00

1.985.2

00

99.600

-

1.300

82.962.

300

203.575

.400

20.216.

800

55.200

271.600

1.958.7

00

481.400

37.000

980.200

80.042.4

75,68

199.061.

451,03

20.403.0

24,54

141.412,

18

174.370,

55

2.360.52

2,42

847.055,

00

37.000,0

0

2.707.10

5,46

Summe 2

325.894

.100

310.538

.600

305.774.

416,86

Absch

nitt

Ausgaben

Voranschlag

Rechnung

2009

2008

2007

Bezeichnung

Euro

0

00

01

02

03

04

05

07

08

09

Vertretungskörper und

allgemeine Verwaltung

Landtag

Landesregierung

Amt der Landesregierung

Bezirkshauptmannschaften

Sonderämter

Sonstige Aufgaben der

allgemeinen Verwaltung

Personalvertretung ohne

Landeslehrer

Pensionen ohne Lehrer

(soweit nicht aufgeteilt)

Personalbetreuung

8.223.4

00

3.944.7

00

103.977

.300

31.581.

700

1.791.5

00

8.506.5

00

22.000

74.328.

100

3.094.3

00

7.293.1

00

3.317.5

00

98.750.

700

29.656.

700

1.534.0

00

7.947.6

00

19.500

72.834.

600

2.729.6

00

6.814.12

8,33

3.227.38

1,25

95.386.0

52,28

28.422.8

78,80

1.375.05

5,51

7.639.63

7,85

19.792,4

1

68.067.4

20,13

2.676.64

0,01

Summe 0

235.469

.500

224.083

.300

213.628.

986,57

1

13

16

17

18

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Sonderpolizei

Feuerwehrwesen

Katastrophendienst

Landesverteidigung

118.100

4.379.0

00

1.683.3

00

165.100

112.200

4.259.0

00

2.320.9

00

158.800

98.895,1

7

4.126.21

3,00

2.740.40

8,54

149.400,

00

Summe 1

6.345.5

00

6.850.9

00

7.114.91

6,71

2

20

21

22

23

24

25

26

27

28

Unterricht, Erziehung,

Sport und Wissenschaft

Gesonderte Verwaltung

Allgemeinbildender

Unterricht

Berufsbildender Unterricht

Förderung des Unterrichtes

Vorschulische Erziehung

Außerschulische

Jugenderziehung

Sport und außerschulische

Leibeserziehung

Erwachsenenbildung

Forschung und Wissenschaft

86.027.

000

217.316

.600

51.257.

100

1.100.5

00

30.358.

200

6.971.4

00

5.141.7

00

1.776.9

00

12.950.

000

83.940.

100

204.633

.200

46.629.

400

843.700

26.167.

700

6.680.9

00

5.640.9

00

1.742.1

00

12.353.

000

80.762.5

27,12

200.070.

873,64

43.061.8

79,95

708.076,

60

22.948.3

70,55

6.638.26

4,90

6.371.85

5,00

1.412.03

4,20

12.137.3

77,76

Summe 2

412.899

.400

388.631

.000

374.111.

259,72

Absch

nitt

Einnahmen

Voranschlag

Rechnung

2009

2008

2007

Bezeichnung

Euro

3

31

32

33

34

35

36

37

38

39

Kunst, Kultur und Kultus

Bildende Künste

Musik und darstellende

Kunst

Schrifttum und Sprache

Museen und sonstige

Sammlungen

Sonstige Kunstpflege

Heimatpflege

Rundfunk, Presse und Film

Sonstige Kulturpflege

Kultus

633.600

21.500

-

567.700

-

6.092.0

00

-

100

210.100

616.100

23.100

-

990.300

-

6.267.7

00

-

100

210.100

632.512,

82

26.981,2

0

-

784.523,

68

-

6.716.20

5,90

-

273.783,

48

498.190,

00

Summe 3

7.525.0

00

8.107.4

00

8.932.19

7,08

4

41

42

43

44

45

46

48

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

Allgemeine öffentliche

Wohlfahrt

Freie Wohlfahrt

Jugendwohlfahrt

Behebung von Notständen

Sozialpolitische Maßnahmen

Familienpolitische

Maßnahmen

Wohnbauförderung

160.376

.100

5.841.2

00

13.681.

800

-

425.200

5.100

156.017

.600

125.747

.100

7.000.4

00

12.794.

000

-

405.100

5.200

169.308

.600

130.214.

305,04

6.374.95

6,34

14.539.1

30,33

160.979,

50

368.216,

85

258.777,

02

183.276.

792,21

Summe 4

336.347

.000

315.260

.400

335.193.

157,29

5

51

52

53

54

55

56

57

58

59

Gesundheit

Gesundheitsdienst

Umweltschutz

Rettungs- und Warndienste

Ausbildung im Gesundheitsdienst

Eigene Krankenanstalten

Krankenanstalten anderer

Rechtsträger

Heilvorkommen und Kurorte

Veterinärmedizin

Gesundheit, Sonstiges

547.500

1.060.8

00

100.500

-

255.362

.300

654.400

1.173.2

00

500

-

234.309

.700

39.825.

800

581.949,

29

1.975.36

7,67

111.050,

23

4.800,00

220.085.

149,10

31.601.1

05,40

Summe 5

290.150

.100

275.963

.600

254.433.

468,19

Absch

nitt

Ausgaben

Voranschlag

Rechnung

2009

2008

2007

Bezeichnung

Euro

3

31

32

33

34

35

36

37

38

39

Kunst, Kultur und Kultus

Bildende Künste

Musik und darstellende

Kunst

Schrifttum und Sprache

Museen und sonstige

Sammlungen

Sonstige Kunstpflege

Heimatpflege

Rundfunk, Presse und Film

Sonstige Kulturpflege

Kultus

1.381.0

00

21.415.

500

165.600

12.983.

900

132.400

7.718.4

00

413.600

3.431.6

00

538.400

1.315.8

00

20.132.

200

162.000

12.338.

800

107.500

7.672.7

00

405.500

2.255.7

00

531.200

1.323.38

6,55

19.332.4

33,36

158.999,

50

10.668.3

94,40

130.936,

37

8.057.45

9,74

397.600,

00

2.946.40

5,41

862.990,

00

Summe 3

48.180.

400

44.921.

400

43.878.6

05,33

4

41

42

43

44

45

46

48

Soziale Wohlfahrt und Wohnbauförderung

Allgemeine öffentliche

Wohlfahrt

Freie Wohlfahrt

Jugendwohlfahrt

Behebung von Notständen

Sozialpolitische Maßnahmen

Familienpolitische

Maßnahmen

Wohnbauförderung

246.627

.800

11.047.

900

30.303.

400

1.000.0

00

1.179.5

00

1.967.9

00

156.265

.300

201.996

.100

11.655.

600

27.445.

400

1.000.0

00

1.098.4

00

2.531.6

00

168.432

.300

194.833.

651,88

11.846.7

61,50

26.359.8

76,66

4.504.61

8,88

992.073,

26

2.575.80

8,58

182.349.

060,33

Summe 4

448.391

.800

414.159

.400

423.461.

851,09

5

51

52

53

54

55

56

57

58

59

Gesundheit

Gesundheitsdienst

Umweltschutz

Rettungs- und Warndienste

Ausbildung im Gesundheitsdienst

Eigene Krankenanstalten

Krankenanstalten anderer

Rechtsträger

Heilvorkommen und Kurorte

Veterinärmedizin

Gesundheit, Sonstiges

4.041.7

00

9.112.3

00

3.095.6

00

165.700

332.791

.300

11.350.

100

4.272.0

00

1.263.0

00

130.573

.800

3.463.3

00

8.845.7

00

2.956.1

00

162.400

304.551

.200

8.850.1

00

4.080.0

00

1.236.9

00

126.576

.700

3.196.69

9,42

9.444.88

1,14

2.694.65

0,23

191.500,

00

283.630.

757,42

9.369.85

3,07

4.255.45

6,00

1.277.74

6,50

121.494.

214,30

Summe 5

496.665

.500

460.722

.400

435.555.

758,08

Absch

nitt

Einnahmen

Voranschlag

Rechnung

2009

2008

2007

Bezeichnung

Euro

6

61

62

63

64

69

Straßen- und Wasserbau,

Verkehr

Straßenbau

Allgemeiner Wasserbau

Schutzwasserbau

Straßenverkehr

Verkehr, Sonstiges

2.554.3

00

638.800

324.900

1.316.0

00

-

53.721.

900

650.800

362.700

1.316.0

00

-

55.009.1

69,77

524.861,

54

355.216,

70

1.969.30

2,01

-

Summe 6

4.834.0

00

56.051.

400

57.858.5

50,02

7

71

74

75

77

78

Wirtschaftsförderung

Grundlagenverbesserung,

Land- und Forstwirtschaft

Sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft

Förderung der Energiewirtschaft

Förderung des Fremdenverkehrs

Förderung von Handel,

Gewerbe und Industrie

38.500

421.000

512.000

700

830.000

2.000

535.600

504.000

700

310.000

167.489,

31

566.935,

55

1.320.26

6,28

1.150.95

2,00

1.192.90

6,25

Summe 7

1.802.2

00

1.352.3

00

4.398.54

9,39

8

84

86

Dienstleistungen

Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude

Land- und

forstwirtschaftliche

Betriebe

2.027.5

00

100

2.601.2

00

100

3.256.20

2,53

150.151,

72

Summe 8

2.027.6

00

2.601.3

00

3.406.35

4,25

9

91

92

93

94

95

96

97

98

99

Finanzwirtschaft

Kapitalvermögen /

Stiftungen ohne eig

Rechtspers

Öffentliche Abgaben

Umlagen

Finanzzuweisungen und Zuschüsse

Nicht aufteilbare Schulden

Haftungen (soweit nicht aufteilbar)

Verstärkungsmittel

Haushaltsausgleich

Abwicklung der Vorjahre

8.064.4

00

938.175

.000

40.964.

000

90.788.

500

27.000.

200

920.300

5.612.9

00

615.744

.000

39.454.

100

184.809

.900

17.000.

300

1.155.3

00

33.163.9

97,86

562.850.

737,86

38.415.9

30,60

175.857.

741,21

13.351.1

88,21

Summe 9

1.107.5

12.400

865.776

.500

824.535.

383,73

Absch

nitt

Ausgaben

Voranschlag

Rechnung

2009

2008

2007

Bezeichnung

Euro

6

61

62

63

64

69

Straßen- und Wasserbau,

Verkehr

Straßenbau

Allgemeiner Wasserbau

Schutzwasserbau

Straßenverkehr

Verkehr, Sonstiges

72.791.

300

4.740.6

00

972.000

25.136.

900

2.500.0

00

69.090.

000

4.674.2

00

982.600

23.156.

400

-

68.688.7

64,59

4.717.41

4,50

956.420,

35

21.834.2

21,62

-

Summe 6

106.140

.800

97.903.

200

96.196.8

21,06

7

71

74

75

77

78

Wirtschaftsförderung

Grundlagenverbesserung,

Land- und Forstwirtschaft

Sonstige Förderung der Land- und Forstwirtschaft

Förderung der Energiewirtschaft

Förderung des Fremdenverkehrs

Förderung von Handel,

Gewerbe und Industrie

12.804.

100

26.107.

500

4.542.2

00

11.947.

000

18.559.

800

12.376.

900

25.051.

500

4.159.1

00

11.556.

100

17.300.

000

12.475.2

73,05

24.290.3

26,80

3.201.70

6,28

12.624.7

57,61

17.527.3

66,76

Summe 7

73.960.

600

70.443.

600

70.119.4

30,50

8

84

86

Dienstleistungen

Liegenschaften, Wohn- und Geschäftsgebäude

Land- und

forstwirtschaftliche

Betriebe

1.703.3

00

435.600

2.707.6

00

440.100

1.182.43

5,38

615.583,

35

Summe 8

2.138.9

00

3.147.7

00

1.798.01

8,73

9

91

92

93

94

95

96

97

98

99

Finanzwirtschaft

Kapitalvermögen /

Stiftungen ohne eig

Rechtspers

Öffentliche Abgaben

Umlagen

Finanzzuweisungen und Zuschüsse

Nicht aufteilbare Schulden

Haftungen (soweit nicht aufteilbar)

Verstärkungsmittel

Haushaltsausgleich

Abwicklung der Vorjahre

6.325.9

00

113.623

.600

-

76.178.

500

62.890.

100

100

6.000.0

00

30.329.

300

643.200

6.203.9

00

1.069.8

00

-

82.583.

500

48.484.

500

100

6.000.0

00

27.365.

800

632.900

12.840.5

69,02

984.488,

35

-

82.931.9

55,93

44.744.7

03,75

34.413.6

12,94

720.037,

16

Summe 9

295.990

.700

172.340

.500

176.635.

367,15

LANDESVORANSCHLAG

2009

AUSSERORDENTLICHER

HAUSHALT

Gruppe Einnahmen Voranschlag Rechnung

2009 2008 2007

Bezeichnung % Euro

0 Vertretungskörper

und allgemeine

Verwaltung 0,00 - - -

1 Öffentliche Ordnung - - -

und Sicherheit 0,00 -

2 Unterricht, Erziehung,

Sport und Wissenschaft 0,00 - - 50.000,00

3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 - - -

4 Soziale Wohlfahrt

und Wohnbauförderung 0,00 - - -

5 Gesundheit 0,00 - - -

6 Straßen- und

Wasserbau, Verkehr 0,00 - 53.100 174.691,45

7 Wirtschaftsförderung 0,00 - 20.855,00

8 Dienstleistungen 0,00 - - -

9 Finanzwirtschaft 0,00 61.569.300 58.365.800 57.294.537,57

100,00

Summe 100,00 61.569.300 58.418.900 57.540.084,02

Gruppe Ausgaben Voranschlag Rechnung

2009 2008 2007

Bezeichnung % Euro

0 Vertretungskörper

und allgemeine

Verwaltung 7,05 4.345.000 4.990.000 1.219.931,38

1 Öffentliche Ordnung

und Sicherheit 1,21 750.000 750.000 100.000,00

2 Unterricht,

Erziehung, Sport und

Wissenschaft 13,15 8.097.000 6.804.900 6.202.857,90

3 Kunst, Kultur

und Kultus 9,26 5.704.600 6.030.000 2.723.121,74

4 Soziale Wohlfahrt

und Wohnbauförderung 4,13 2.545.900 1.625.000 1.252.708,00

5 Gesundheit 28,58 17.600.000 14.250.000 17.950.200,00

6 Straßen- und Wasserbau,

Verkehr 31,55 19.426.800 18.769.000 19.600.110,00

7 Wirtschaftsförderung 4,22 2.600.000 2.900.000 2.691.155,00

8 Dienstleistungen 0,00 - - -

9 Finanzwirtschaft 0,85 500.000 2.300.000 5.800.000,00

Summe 100,00 61.569.300 58.418.900 57.540.084,02