# Kundmachung über die im Jahr 2009 an den SAGES zu leistenden Landes- und Gemeindebeiträge

Auf Grund des § 5 Abs 4 des Gesundheitsfondsgesetzes – SAGES-Gesetz, LGBl Nr 90/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Im Jahr 2009 sind an den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) folgende Beiträge zu leisten:

74.097.917 €;

b) zur Abdeckung der stationären Versorgung von

Sozialhilfebeziehern in Fondskrankenanstalten

gemäß § 5 Abs 3 SAGES-Gesetz: 3.363.367 €;

2. von den Gemeinden als Gemeindebeitrag gemäß

§ 5 Abs 1 SAGES-Gesetz: 49.398.611 €.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller