# Gesetz mit dem das Salzburger Pflegegeldgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Pflegegeldgesetz, LGBl Nr 99/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 27/2007, wird geändert wie folgt:

"Höhe des Pflegegeldes

§ 5

Das Pflegegeld gebührt zwölfmal jährlich und beträgt monatlich in der Stufe 1 154,20 €

Stufe 2 284,30 €

Stufe 3 442,90 €

Stufe 4 664,30 €

Stufe 5 902,30 €

Stufe 6 1.242,00 €

Stufe 7 1.655,80 €."

"(1) Für die Vollziehung dieses Gesetzes ist die Landesregierung zuständig."

3. Im § 19 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. In den Abs 1 und 3 wird jeweils das Wort "Bezirksverwaltungsbehörde" durch das Wort "Landesregierung" ersetzt.

3.2. Abs 4 entfällt.

"§ 37

(1) Die §§ 5, 18 Abs 1, 19 und 33 Abs 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 26/2009 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

(2) Ausgleichszahlungen gemäß § 29 Abs 1 und 2, die vor dem im Abs 1 bestimmten Zeitpunkt pflegebedürftigen Personen zuerkannt worden sind, sind mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 von Amts wegen wie folgt zu erhöhen und gemäß § 14 Abs 4 zu runden:

bei einem Anspruch auf

Pflegegeld der Stufe Erhöhung

1 4 %

2 4 %

3 5 %

4 5 %

5 5 %

6 6 %

7 6 %

Der Erhöhung sind die für das Jahr 2008 gewährten Beträge zugrunde zu legen."

Mosler-Törnström

Burgstaller