# Verordnung mit der die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen Hallein geändert wird

Auf Grund des § 34 Abs 1 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Schulsprengelverordnung für bestimmte allgemeinbildende Pflichtschulen im politischen Bezirk Hallein, LGBl Nr 52/1992, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 89/2001 wird geändert wie folgt:

2.1. Die Z 2 bis 7 erhalten die Ziffernbezeichnungen "4." bis "9.".

2.2. Die Z 1 wird durch folgende Bestimmungen ersetzt:

"§ 3

Für die öffentlichen Polytechnischen Schulen im politischen Bezirk Hallein werden die Schulsprengel wie folgt festgesetzt:

"(4) Die §§ 2 und 3 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 71/2009 treten mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 in Kraft. Auf Schüler, die bereits im Schuljahr 2008/2009 eine der im § 2 genannten Schulen besucht haben, ist § 2 in der bisher geltenden Fassung weiter anzuwenden."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller