# Verordnung über die Sperrstunden von Gastgewerbebetrieben zum Abschluss der Salzburger Sommerfestspiele 2009

79. Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 26. August 2009 über die Sperrstunden von Gastgewerbebetrieben zum Abschluss der Salzburger Sommerfestspiele 2009

Auf Grund des § 113 Abs 1 der Gewerbeordnung 1994 - GewO 1994, BGBl Nr 194, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Die Sperrstundenverordnung 2001, LGBl Nr 56, gilt am 1. September 2009 mit folgender Abweichung:

In der Landeshauptstadt Salzburg wird für die im § 1 Abs 1 lit b, c und d der Sperrstundenverordnung 2001 angeführten Betriebsarten der Gastgewerbe der Zeitpunkt, in dem diese Betriebe am 1. September geschlossen werden müssen, mit 5:45 Uhr festgelegt.

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 368 GewO 1994 bestraft.

Für die Landeshauptfrau:

Blachfellner