# Kundmachung über den im Jahr 2010 für die Salzburger Patientenvertretung zu leistenden Kostenbeitrag

80. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 14. August 2009 über den im Jahr 2010 für die Salzburger Patientenvertretung zu leistenden Kostenbeitrag

Auf Grund des § 22 Abs 7 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der von den Rechtsträgern der bettenführenden Krankenanstalten je Akutbett zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung beträgt im Jahr 2010 64,40 €.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller