# Verordnung mit der die Tbc-Reihenuntersuchungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 23 Abs 1 des Tuberkulosegesetzes, BGBl Nr 127/1968, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Tbc-Reihenuntersuchungsverordnung, LGBl Nr 51/2002, wird geändert wie folgt:

1.1. Im Abs 1 wird im Einleitungssatz der Fundstellenhinweis "BGBl I Nr 98/2001" durch "BGBl I Nr 45/2006" ersetzt.

1.2. Im Abs 1 lautet die Z 1 bis einschließlich lit c:

"(2) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 96/2009 tritt mit 3. Oktober 2009 in Kraft."

Für die Landeshauptfrau:

Scharer