# Urstein-Landschaftsschutzverordnung 1980 und Salzburg-Süd-Landschaftsschutzverordnung - Änderung

47. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 14. Juni 2010, mit der die Urstein-Landschaftsschutzverordnung 1980 und die Salzburg-Süd-Landschaftsschutzverordnung geändert werden

Auf Grund des § 16 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Artikel I

Die Salzburg-Süd-Landschaftsschutzverordnung, LGBl Nr 84/1981, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2009, wird dahingehend geändert, dass im § 4 angefügt wird:

"(5) Die mit der Verordnung LGBl Nr 47/2010 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt."

Artikel II

Die Urstein-Landschaftsschutzverordnung 1980, LGBl Nr 112, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 83/2003 wird geändert wie folgt:

1. § 1 lautet:

"§ 1

(1) Die im Gebiet der Stadtgemeinde Hallein und der Gemeinde Puch bei Hallein beiderseits der Salzach gelegenen Augebiete nördlich und südlich des Schlosses Urstein werden unter Einschluss der Salzach nach Maßgabe des Abs 2 zum Landschaftsschutzgebiet erklärt.

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebietes sind Lageplänen im Maßstab 1 : 5.000 zu entnehmen. Diese Planunterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung dar und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Hallein, bei der Stadtgemeinde Hallein und bei der Gemeinde Puch bei Hallein während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf."

2. Im § 3 wird angefügt:

"(4) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 47/2010 tritt mit 1. Juli 2010 in Kraft. Die Lagepläne gemäß § 1 Abs 2 werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller