# Verordnung über die Sperrstunden von Gastgewerbebetrieben zum Abschluss der Salzburger Sommerfestspiele 2010

60. Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 26. August 2010 über die Sperrstunden von Gastgewerbebetrieben zum Abschluss der Salzburger Sommerfestspiele 2010

Auf Grund des § 113 Abs 1 der Gewerbeordnung 1994 – GewO 1994, BGBl Nr 194, in der geltenden Fassung wird verordnet:

§ 1

Die Sperrstundenverordnung 2001, LGBl Nr 56/2001, gilt am 31. August 2010 mit folgender Abweichung:

In der Landeshauptstadt Salzburg wird für die im § 1 Abs 1 lit b, c und d der Sperrstundenverordnung 2001 angeführten Betriebsarten der Gastgewerbe der Zeitpunkt, in dem diese Betriebe am 31. August geschlossen werden müssen, mit 05:45 Uhr festgelegt.

§ 2

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretungen gemäß § 368 GewO 1994 bestraft.

Für die Landeshauptfrau:

Blachfellner