# Kundmachung über die im Jahr 2011 an den SAGES zu leistenden Landes- und Gemeindebeiträge

Auf Grund des § 5 Abs 4 des Salzburger Gesundheitsfondsgesetzes – SAGES-Gesetz, LGBl Nr 90/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Im Jahr 2011 sind gemäß § 5 Abs 1 SAGES-Gesetz an den Salzburger Gesundheitsfonds (SAGES) folgende Beiträge zu leisten:

Für die Landesregierung:

Scharer