# Gesetz mit dem das Landesbeamten-Pensionsgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Landesbeamten-Pensionsgesetz, LGBl Nr 17/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 50/2010, wird geändert wie folgt:

2.1. Die Überschrift lautet: „Erhöhung der Ruhe- und Versorgungsbezüge für die Jahr 2009 bis 2011“

2.2. Nach Abs 2 wird angefügt:

„(3) Für das Jahr 2011 sind die Ruhe- und Versorgungsbezüge abweichend von § 37 wie folgt zu erhöhen:

„(3) § 37b Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 90/2010 tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.“

Illmer

Burgstaller