# Verordnung mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 7. April 2011, mit der die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime geändert wird

Auf Grund der §§ 13 Abs 4, 4a und 4b, 17 Abs 4, 62 Abs 4 des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes 1990, LGBl Nr 1/1991, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Konversions- und Rückzahlungsbegünstigungs-Verordnung für Mietwohnungen und Wohnheime, LGBl Nr 27/2009, wird geändert wie folgt:

" Restlaufzeit in Jahren Höhe des Nachlasses in %

mehr als 25 40

20 bis unter 25 33

15 bis unter 20 27

10 bis unter 15 20

5 bis unter 10 12

2,5 bis unter 5 5 "

"§ 12

Die §§ 7 und 11 Abs 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 42/2011 treten mit 1. Mai 2011 in Kraft."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller

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