# Kundmachung über den im Jahr 2012 für die Salzburger Patientenvertretung zu leistenden Kostenbeitrag

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 21. April 2011 über den im Jahr 2012 für die Salzburger Patientenvertretung zu leistenden Kostenbeitrag

Auf Grund des § 22 Abs 7 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der von den Rechtsträgern der bettenführenden Krankenanstalten zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung beträgt im Jahr 2012 65,10 € je Akutbett.

Für die Landesregierung:

Scharer

Landesrätin