# Verordnung der Salzburger Landesregierung, mit der der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 2. Mai 2011, mit der der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan geändert wird

Auf Grund des § 4 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Der Salzburger Krankenanstalten- und Großgeräteplan, LGBl Nr 87/2007, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 1/2009 wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Die Absatzbezeichnung "(1)" und der Abs 2 entfallen.

1.2. In der Z 1 werden in der ersten Tabelle folgende Änderungen vorgenommen:

1.2.1. Die Zeile mit dem Wortlaut "Herzchirurgie: Intensivbehandlungs- und Überwachungseinheiten" und der dazugehörigen Zahl "9" entfällt.

1.2.2. Die die Kinder- und Jugendheilkunde betreffende Zeile wird durch folgende Zeilen ersetzt:

"Kinder- und Jugendheilkunde inkl 4 Betten für

Tagesklinik und 12 Betten für Kinderpsychosomatik

(Department) 77"

1.2.3. Die letzten drei Zeilen werden durch folgende Zeilen ersetzt:

"Anästhesiologische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten für Herzchirurgie 9

Anästhesiologische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten (Chirurgie West) 19

Anästhesiologische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten [Hals-, Nasen- und

Ohrenkrankheiten (4), Urologie (3)] 7

Bettenhöchstzahl 1.205"

1.3. In der Z 1 werden in der zweiten Tabelle folgende Änderungen vorgenommen:

1.3.1. Nach der die Gefäßchirurgie betreffenden Zeile wird folgende Zeile eingefügt:

"Nephrologie"

1.3.2. In der die chronische Dialysebehandlung betreffenden Zeile wird die Zahl "12" durch die Zahl "13" ersetzt.

1.4. In der Z 1 lautet in der dritten Tabelle die die Computer-Tomographiegeräte betreffende Zeile:

"Computer-Tomographiegerät (CT) inkl 1 Planungs-CT 3"

1.5. In der Z 3 lautet die Fußnote unter der Tabelle:

"Eine Abstimmung bzw Kooperation der Abteilung für Innere Medizin sowie der Bereiche für postoperative Orthopädie und Akutgeriatrie/Remobilisation mit dem öffentlichen Krankenhaus der Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH ist vorzunehmen."

1.6. Die Überschrift der Z 4 lautet:

"4. Öffentliches Krankenhaus der Kardinal Schwarzenberg’schen Krankenhaus Betriebsgesellschaft mbH"

1.7. In der Z 4 werden in der ersten Tabelle folgende Änderungen vorgenommen:

1.7.1. Die Zeile mit dem Wortlaut "Kinder- und Jugendpsychiatrie" und der dazugehörigen Zahl "16" entfällt.

1.7.2. Die die Kinder- und Jugendheilkunde betreffende Zeile lautet:

"Kinder- und Jugendheilkunde inkl 12 Betten für

Kinder- und Jugendpsychosomatik bzw Kinder- und

Jugendpsychiatrie 51"

1.7.3. Die letzte Zeile lautet:

"Bettenhöchstzahl 516"

1.8. In der Z 4 lautet der zweite Satz der Fußnote unter der ersten Tabelle:

"Eine Abstimmung bzw Kooperation mit der Abteilung für Innere Medizin sowie den Bereichen für postoperative Orthopädie und Akutgeriatrie/Remobilisation der Landesklinik St Veit ist vorzunehmen."

1.9. In der Z 5 wird in der zweiten Tabelle in der die chronische Dialysebehandlung betreffenden Zeile die Zahl "4" durch die Zahl "5" ersetzt.

1.10. In der Z 5 entfällt in der dritten Tabelle die letzte Zeile.

1.11. In der Z 9 lautet die erste Tabelle:

"Fachgebiete der Abteilungen Betten

Innere Medizin 38

Chirurgie 30

Orthopädie und orthopädische Chirurgie

(Fachschwerpunkt) 14

Akutgeriatrie/Remobilisation (Department) 21

Palliativmedizin 4

Interdisziplinäre Überwachungseinheit 6

Bettenhöchstzahl 113"

1.12. In der Z 9 entfällt in der Fußnote der ersten Tabelle der zweite Satz.

2. Im § 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

2.1. Abs 1 lautet:

"(1) Die Gesamtzahl der bestehenden Akutbetten der im § 1 angeführten Krankenanstalten beträgt ab 2011 höchstens 3.470.

Fachgebiete Betten

Innere Medizin 772

Lungenkrankheiten 44

Chirurgie 370

Unfallchirurgie 230

Orthopädie und orthopädische Chirurgie 164

Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 23

Neurochirurgie 49

Plastische Chirurgie 24

Kinderchirurgie 38

Herzchirurgie 18

Gefäßchirurgie 32

Frauenheilkunde und Geburtshilfe 265

Augenheilkunde und Optometrie 68

Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten 85

Urologie 89

Haut- und Geschlechtskrankheiten 87

Kinder- und Jugendheilkunde inkl

Kinder-Jugendpsychosomatik/Kinder-Jugendpsychiatrie 128

Kinder- und Jugendpsychiatrie 30

Neurologie 209

Akutgeriatrie/Remobilisation 229

Palliativmedizin 26

Psychiatrie inkl Psychosomatik 283

Radiotherapie inkl Nuklearmedizin 27

Anästhesiologische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten 69

Internistische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten 31

Interdisziplinäre Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten 19

Gefäßchirurgie: Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten 4

Pädiatrische und neonatologische Intensivbehandlungs-

und Überwachungseinheiten 30

Neurochirurgische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten 12

Neurologische Intensivbehandlungs- und

Überwachungseinheiten 9

Lungenintensivbehandlungseinheiten 6

Bettenhöchstzahl 3.470

Diese medizinischen Sonderfächer verstehen sich inkl der Teilgebiete (Additivfächer)."

2.2. Im Abs 2 lautet der Einleitungssatz: "Die Gesamtzahl der bestehenden Referenzzentren und besonderen Leistungsstandorte der im § 1 angeführten Krankenanstalten wird ab 2011 mit folgenden Höchstzahlen festgelegt:"

2.3. In der im Abs 2 enthaltenen Tabelle wird nach der die Onkologie betreffenden Zeile eingefügt:

"Nephrologie 1"

2.4. Im Abs 3 lautet der Einleitungssatz: "Die Gesamtzahl der bestehenden Großgeräte der im § 1 angeführten Krankenanstalten wird ab 2011 mit folgenden Höchstzahlen festgelegt:"

2.5. In der im Abs 3 enthaltenen Tabelle werden in der zweiten Zeile nach dem Ausdruck "Computer-Tomographiegeräte (CT)" der Ausdruck "inkl 1 Planungs-CT" angefügt und in der die Emissions-Computer-Tomographiegeräte (ECT) betreffenden Zeile die Zahl "6" durch die Zahl "5" ersetzt.

3. Im § 3 wird angefügt:

"(3) Die §§ 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 49/2011 treten mit 1. Juni 2011 in Kraft."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller