# Gesetz vom 6. Juli 2011, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird

Gesetz vom 6. Juli 2011, mit dem das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz 1995, LGBl Nr 64, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 74/2009, wird geändert wir folgt:

1. Im § 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Im Abs 1 zweiter Satz wird jeweils das Wort "Übungsschulen" durch das Wort "Praxisschulen" ersetzt.

1.2. Im Abs 4 lautet die lit a:

2.1. Im ersten Satz wird der Ausdruck "und 2009/2010" durch den Ausdruck ", 2009/2010, 2010/2011 und 2011/2012" ersetzt.

2.2. Im zweiten Satz wird die Wortfolge "höchstens ein Unterrichtsjahr" durch die Wortfolge "höchstens zwei Unterrichtsjahre" ersetzt.

3. Im § 52 wird angefügt:

"(3) Die §§ 1 Abs 4 und 24 Abs 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 80/2011 treten mit 1. September 2010 in Kraft."

Illmer

Burgstaller