# Verordnung mit der die Seenschutzverordnung 2003 geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 26. September 2011, mit der die Seenschutzverordnung 2003 geändert wird

Auf Grund des § 16 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1999, LGBl Nr 73, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Seenschutzverordnung 2003, LGBl Nr 15/2004, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 32/2008 wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 wird angefügt:

"(3) Die Grenzen der im Bereich des Hintersees und des Egelsees bei Abtenau bestehenden Schutzgebiete sind in Lageplänen im Maßstab 1 : 5.000 festgelegt. Diese Pläne sind wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung und liegen beim Amt der Salzburger Landesregierung und bei den Bezirkshauptmannschaften Salzburg-Umgebung und Hallein während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden (§ 13 Abs 5 AVG) zur allgemeinen Einsicht auf."

2. Im § 4 wird angefügt:

"(3) Die mit der Verordnung LGBl Nr 84/2011 vorgenommene Grenzänderung tritt mit 1. Oktober 2011 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind die gemäß § 1 Abs 3 einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne zur allgemeinen Einsicht aufzulegen."

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller