# Verordnung über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Mattsee

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 12. Dezember 2011 über die Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Mattsee

Auf Grund des § 3 Abs 1 und 3 der Salzburger Gemeindeordnung 1998, LGBl Nr 117, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Wahl des Bürgermeisters der Marktgemeinde Mattsee wird für Sonntag, den 11. März 2012 (Wahltag), ausgeschrieben. Eine allfällige engere Wahl hat am Sonntag, dem 25. März 2012, stattzufinden. Als Stichtag hat der 29. Dezember 2011 zu gelten.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller