# Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000 - Änderung

Gesetz vom 9. November 2011 , mit dem das Salzburger

Krankenanstaltengesetz 2000 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Krankenanstaltengesetz 2000, LGBl Nr 24, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 66/2011, wird geändert wie folgt:

3.1. Der bisherige Text erhält die Absatzbezeichnung "(1)".

3.2. Im Abs 1 (neu) lautet der erste Satz: "Die Beziehungen der Versicherungsträger zu anderen Krankenanstalten, die keine Fondskrankenanstalten sind, werden durch privatrechtliche Verträge geregelt, die zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Form bedürfen und insbesondere nähere Bestimmungen zu folgenden Punkten enthalten müssen:

3.3. Nach Abs 1 wird angefügt:

"(2) Die im Abs 1 genannten Krankenanstalten sind verpflichtet, die ecard und die e-card-Infrastruktur nach Maßgabe der technischen Verfügbarkeit zu verwenden."

4. Im § 98 wird angefügt:

"(14) Die §§ 5, 84 Abs 2 und 89 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 116/2011 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft."

Illmer

Burgstaller