# Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge dem Salzburger Bezügegesetz 1998

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 3. Jänner 2012 über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge der Bürgermeister der Gemeinden des Landes und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998

Auf Grund der §§ 4 Abs 6 und 19 Abs 3 des Salzburger Bezügegesetzes 1998, LGBl Nr 3, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2012 gebühren als

monatlicher Bezug:

1. dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der

Stadt Salzburg 13.814,10 €

2. einem Bürgermeister-Stellvertreter oder einer

Bürgermeister-Stellvertreterin der Stadt Salzburg 12.139,60 €

3. einem Stadtrat oder einer Stadträtin der Stadt

Salzburg 10.883,80 €

4. einem oder einer Klubvorsitzenden im Gemeinderat

der Stadt Salzburg, der bzw die Mitglied des

Stadtsenates ist 6.279,10 €

ansonsten 5.441,90 €

5. einem Mitglied des Stadtsenates, das nicht unter

Z 4 fällt, und einem oder einer Vorsitzenden eines

Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg 3.181,40 €

6. einem Mitglied des Gemeinderates der Stadt

Salzburg, das nicht unter die Z 1 bis 5 fällt 2.344,20 €

7. einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin

einer anderen Gemeinde des Landes bei einer

Einwohnerzahl

von über 13.000 6.860,30 €

von 11.001 bis 13.000 6.611,90 €

von 9.001 bis 11.000 6.270,40 €

von 7.001 bis 9.000 5.846,20 €

von 5.001 bis 7.000 5.484,-- €

von 3.001 bis 5.000 5.070,20 €

von 2.001 bis 3.000 4.449,40 €

von 1.001 bis 2.000 3.828,50 €

bis 1.000 3.001,60 €

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller