# Kundmachung über die Höhe der Mindeststandards in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2012

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 16. Jänner 2012 über die Höhe der Mindeststandards in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Jahr 2012

Auf Grund des § 10 Abs 4 des Salzburger Mindestsicherungsgesetzes, LGBl Nr 63/2010, wird kundgemacht:

§ 1

Der monatliche Mindeststandard für die Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs beträgt im Jahr 2012:

1. für Alleinstehende oder Alleinerziehende 773,26 €

2. für Ehegatten, eingetragene Partner, in

Lebensgemeinschaft lebende Personen oder volljährige

Personen, die mit anderen Personen im gemeinsamen

Haushalt leben, je Person 579,95 €

3. für minderjährige Personen, die mit zumindest

einer ihnen gegenüber unterhaltspflichtigen oder

volljährigen Person im gemeinsamen Haushalt leben und

für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht 162,38 €.

§ 2

Der Freibetrag für Hilfesuchende, die ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit erzielen, beträgt im Jahr 2012:

1. bei einer Beschäftigung bis zu 20 Wochenstunden 69,59 €

2. bei einer Beschäftigung über 20 Wochenstunden 139,19 €.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller