# Salzburger Berufsanerkennungsgesetz - S.BAG

Gesetz vom 28. März 2012, mit dem das Salzburger Berufsanerkennungsgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Berufsanerkennungsgesetz, LGBl Nr 51/2010, wird geändert wie folgt:

2.1. Im Abs 2:

2.1.1. In der lit a und b werden jeweils das Wort "gemeinschaftsrechtliches" durch das Wort "unionsrechtliches" und die Verweisung "gemäß den §§ 84 und 85 FPG" durch die Verweisung "gemäß den §§ 65 und 65a FPG" ersetzt.

2.1.2. In der lit c wird die Verweisung "gemäß den §§ 45, 48, 49 oder 81 Abs 2 NAG" durch die Verweisung "gemäß den §§ 42, 46 Abs 1 Z 2 lit a und Abs 3, 45, 48, 49 Abs 2 bis 4, 50 Abs 1 (betreffend die Fälle gemäß § 49 Abs 2 und 4) oder 50a NAG" ersetzt.

2.2. Abs 4 lautet:

"(4) Weiters können nach den Bestimmungen dieses Gesetzes Berufsausbildungen und -qualifikationen, die in einem Drittstaat erworben worden sind und über die von einer zuständigen Behörde Nachweise ausgestellt worden sind, als gleichwertig anerkannt werden, soweit in den jeweiligen Landesgesetzen nicht eigene Bestimmungen getroffen sind. Die Anerkennung kann von der Gegenseitigkeit abhängig gemacht werden."

"Inkrafttreten geänderter Bestimmungen undÜbergangsbestimmungen dazu

§ 21

Die §§ 1 Abs 2 und 4, (§) 2, 8 Abs 1, 11 Abs 1, 18 und 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 36/2012 treten mit 1. Juni 2012 in Kraft."

Illmer

Burgstaller