# Verordnung, mit der die Fahrverbotsverordnung L 107 geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 16. Mai 2012, mit der die Fahrverbotsverordnung L 107 geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs 1 lit b und Abs 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl Nr 159, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Fahrverbotsverordnung L 107, LGBl Nr 92/2009, wird geändert wie folgt:

2.1. Im Abs 1 wird die Wortfolge "dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag" durch das Datum "3. Oktober 2009" ersetzt.

2.2. Nach Abs 2 wird angefügt:

"(3) § 2 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 37/2012 tritt mit dem auf deren Kundmachung folgenden Tag in Kraft."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann-Stellvertreter

Haslauer