# Gesetz, mit dem das Salzburger Wachstumsfondsgesetz geändert wird

Gesetz vom 28. März 2012, mit dem das Salzburger Wachstumsfondsgesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Wachstumsfondsgesetz, LGBl Nr 5/2008, wird geändert wie folgt:

"(2) In wirtschaftspolitisch sinnvollen Ausnahmefällen kann der Fonds Beteiligungen an Salzburger Unternehmen eingehen. Eine Einschränkung der auf Dauer angelegten finanziellen Leistungsfähigkeit des Fonds darf damit nicht verbunden sein."

3. Im § 6 Abs 2 werden folgende Änderungen vorgenommen:

3.1. In der Z 3 wird das Wort "Förderungsansuchen" durch die Wortfolge "Ansuchen um Förderung gemäß § 3 Abs 1" ersetzt.

3.2. Die Z 4 und 5 erhalten die Ziffernbezeichnungen "5." bzw "6." und wird nach der Z 3 eingefügt:

4.1. Im Abs 2 wird im ersten Satz das Wort "Förderungsansuchen" durch die Wortfolge "Ansuchen um Förderung gemäß § 3 Abs 1" ersetzt.

4.2. Die Abs 3 und 4 erhalten die Absatzbezeichnungen "(4)" bzw "(5)" und wird nach Abs 2 eingefügt:

"(3) Über Beteiligungen des Fonds gemäß § 3 Abs 2 entscheidet die Fondskommission mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen."

5. Im § 11 wird angefügt:

"(5) Die §§ 2 Abs 1, 3 Abs 1 und 2, 6 Abs 2 und 8 Abs 2 bis 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 39/2012 treten mit 1. Jänner 2012 in Kraft."

Illmer

Burgstaller