# Art 15a B-VG - Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen

Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

Zielsetzungen

(1) Drei bis sechsjährige Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, insbesondere jene mit nicht deutscher Muttersprache, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den "Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" möglichst beherrschen. Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, allenfalls gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten Personal erfolgen. Die Sprachförderung wird durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen bzw. sonstiges qualifiziertes Personal altersadäquat, alltagsintegriert, individuell und auf spielerische Weise durchgeführt.

(2) Bei der Umsetzung der frühen sprachlichen Förderung im Sinne des Abs. 1 sollen der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und der Bildungsplan – Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen zur Anwendung gelangen.

(3) Die frühe sprachliche Förderung hat das Ziel, einen erleichterten Einstieg in die Volksschule mit sich zu bringen, die zukünftigen Bildungschancen der Kinder zu optimieren und in weiterer Folge einen besseren Start in das Berufsleben zu ermöglichen.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Vereinbarung bedeuten die Begriffe

Artikel 3

Frühe sprachliche Förderung ininstitutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

(1) Die Vertragsparteien treffen die geeigneten Maßnahmen, um im Zusammenwirken zwischen den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, den Schulen, den Erziehungsberechtigten und den Schulbehörden des Bundes die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch nach den "Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht" durch alle Kinder beim Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule möglichst sicherzustellen.

(2) Der Bund verpflichtet sich insbesondere,

(3) Die Länder verpflichten sich, insbesondere Sorge zu tragen für

(4) Die Vertragsparteien werden den Bildungsrahmenplan für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen sowie den Bildungsplan – Anteil gemäß Art. 1 Abs. 2 anwenden.

Artikel 4

Finanzierung der Maßnahmen zur sprachlichen Frühförderung

(1) Die Gesamtkosten, die in Durchführung der Maßnahmen dieser Vereinbarung entstehen, werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis eins zu eins aufgeteilt, wobei etwaige Beiträge von Gemeinden dem Anteil des jeweiligen Landes zugerechnet werden können. Der Anteil des Bundes beträgt jährlich maximal 5 Millionen Euro. Der Bund leistet an die einzelnen Länder in den Jahren 2012, 2013 und 2014 einen jährlichen Zweckzuschuss im Sinne von §§ 12 und 13 F-VG 1948 in maximal folgender Höhe:

1. Burgenland ..................... 170.350 Euro

2. Kärnten ........................ 285.200 Euro

3. Niederösterreich ............... 982.500 Euro

4. Oberösterreich ................. 820.600 Euro

5. Salzburg ....................... 299.950 Euro

6. Steiermark ..................... 559.700 Euro

7. Tirol .......................... 411.950 Euro

8. Vorarlberg ..................... 246.500 Euro

9. Wien ......................... 1.223.250 Euro

(2) Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.

Artikel 5

Konzeptvorlage, Berichterstattung und Abrechnung desZweckzuschusses für die Maßnahmen zur frühen sprachlichenFörderung

(1) Zur Darlegung der vereinbarungsgemäßen Verwendung des Zweckzuschusses hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 vorzulegen, das Folgendes zu enthalten hat:

(2) Die Länder haben bis 30. November eines jeden Kalenderjahres dem Bundesministerium für Inneres einen Schlussbericht vorzulegen, der neben der Abrechnung des gesamten vorangegangenen Kindergartenjahres, in dem die frühe sprachliche Förderung stattgefunden hat, folgende Angaben zu beinhalten hat:

(3) Das Land hat den für das jeweilige Kalenderjahr angewiesenen Betrag des Bundes soweit rückzuerstatten, als im betreffenden Kalenderjahr

(4) Das Land hat die im für die Gewährung des Zweckzuschusses maßgeblichen Zeitraum angewiesenen Zahlungen insoweit rückzuerstatten, als es einer Verpflichtung nach Abs. 3 Z 1 bis 4 nicht nachkommt. Bei Vorliegen mehrerer Pflichtverletzungen für die Rückerstattung ist

Artikel 6

Anpassung von Gesetzen

Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. September 2012 in Kraft zu setzen.

Artikel 7

Zahlungen des Bundes

(1) Der jährliche Zweckzuschuss des Bundes gemäß Art. 4 Abs. 1 wird nach den unter Art. 5 angeführten Kriterien in zwei Raten für das jeweilige Kalenderjahr auf das vom Land bekannt zu gebende Konto wie folgt angewiesen:

(2) Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres. Bei der Auszahlung können allfällige Rückzahlungsverpflichtungen (Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 sowie Art. 8 Abs. 3) aufgerechnet werden.

Artikel 8

Evaluierung und Controlling

(1) Der Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Wirkung der getätigten Förderungsmaßnahmen auf die Entwicklung der Sprachkompetenz der geförderten Kinder werden einer Evaluierung unterzogen:

(2) Bei einem negativem Ergebnis der nach diesem Artikel angeführten Überprüfungen informiert das Bundesministerium für Inneres das jeweilige Land über die Möglichkeit, die in Z 1 und Z 2 angeführten Dokumente unter Einräumung einer Frist von vier Wochen zu ergänzen und hierzu Stellung zu nehmen. Kommt das Land dieser Aufforderung nicht nach oder ergibt die nochmalige Prüfung erneut ein negatives Prüfungsergebnis, behält sich das Bundesministerium für Inneres vor, die jeweiligen Raten einzubehalten. Ein negatives Ergebnis der Evaluierungen liegt vor, wenn

(3) Zweckzuschussmittel, die in einem Kalenderjahr nicht abgerechnet werden können, werden vom Bund einbehalten und dem jeweiligen Land im darauffolgenden Kalenderjahr für die frühe sprachliche Förderung zugeführt. Einbehaltene Mittel aus dem Jahr 2014 bleiben davon unberührt.

Artikel 9

Inkrafttreten

(1) Sobald

(2) Nach dem 30. September 2012 können die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung nicht mehr erfüllt werden.

(3) Das Bundeskanzleramt wird dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen mitteilen.

Artikel 10

Geltungsdauer

Die Vereinbarung tritt zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die gemäß Art. 5 erfolgten Abrechnungen durch das Bundesministerium für Inneres außer Kraft. Das Bundeskanzleramt informiert darüber das jeweilige Land.

Artikel 11

Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

### Anlage A {#prov_anlage_a}

Konzeptvorlage Art. 15a B-VG Artikel 5

Zum Nachweis der widmungsmäßigen Verwendung des Bundeszuschusses gemäß dem Bildungsplan (Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen) hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis 3 Monate nach Inkrafttreten ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 einzureichen, das Folgendes enthält:

o eine konkrete inhaltliche Festlegung der Umsetzung der frühen

Deutschförderung (Seite 2)

o eine Beschreibung der Methodologie, die für die Umsetzung

herangezogen wird (Seite 3)

o Angaben zu den Verfahren der Sprachstandsfeststellung

(Seite 4)

o Personaleinsatz (Seiten 3+5)

o Angaben zu den Standorten (Seite 5)

o einen Finanzplan (Seite 6)

1. Angaben zur Landesbehörde

Name der zuständigen Name und Kontaktdaten der

Landesbehörde: zuständigen Ansprechperson/

Antragsteller/in:

Adresse der zuständigen Name und Kontaktdaten

Landesbehörde: der zuständigen

pädagogischen Fachperson:

2. Angaben zu den pädagogischen Zielen

Rahmenziele laut Bildungsplan Konkrete Zielformulierungen

und Bildungsstandards (Was soll erreicht werden?)

Unterstützung des Deutscherwerbs

durch Sicherstellung eines

kontinuierlichen pädagogischen

Angebots an deutschfördernden

Anregungen

Förderung von Zwei- und

Mehrsprachigkeit durch

tatsächlich praktizierte

interkulturelle Pädagogik

und aktive Wertschätzung der

vorhandenen Erstsprache(n)

Förderung von Kommunikation und

Gesprächskultur durch Schaffung

vieler Gelegenheiten zum

Kommunizieren bei stabiler

Beziehungsebene zu Bezugspersonen

Förderung von Buchkultur und

Literacy durch aktive

Auseinandersetzung mit

Büchern und modernen Medien

bzw. adäquatem Umgang mit Buch,

Erzähl- und Schriftkultur

Deutschförderung durch philosophische

Gespräche mit Kindern durch geduldige

Auseinandersetzung mit vorhandener

kindlicher Neugier und

Experimentierfreudigkeit

(Warum-Fragen), um auch abstraktere

Kommunikation, Gesprächskultur,

Urteils- und Argumentationsfähigkeit

zu fördern

Sprachförderung durch Verbesserung

von Transitionsprozessen, die den

Kindern emotional positiv erlebte

Transitionserfahrungen ermöglichen.

Zum Beispiel durch gezielte

Kooperationen mit Eltern, etc.

Beobachtung u. Dokumentation

der Entwicklung der deutschen

Sprache durch die Planung,

Durchführung,

Dokumentation, Interpretation

und Folgerung v. Deutschentwicklung

3. Angaben zu den Fördermaßnahmen in Kindergärten1

Rahmenziele Strukturelle Pädagogische Personelle

laut Bildungs- bzw. infra- Konzepte Ressourcen

plan und strukturelle u. Maßnahmen u. Maßnahmen

Bildungs Maßnahmen Welche Welches

standards Welche pädagogischen pädagogische

rechtlichen und methodolo- Fachpersonal

bzw. gischen wird

materiellen, Konzepte zusätzlich

strukturellen bzw. benötigt

Verbesse- Materialien und wie

rungen sind werden wird es

nötig? gefördert? gefördert?

Mit welchen

konkreten

Maßnahmen unterstützt das Land

den Deutscherwerb?

Mit welchen konkreten

Fördermaßnahmen

geht das Land auf

Zwei- und Mehrsprachigkeit ein?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen fördert

das Land Kommunikation

und Gesprächskultur?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen fördert das Land die Umsetzung von

"Buchkultur – Literacy –

digitale Medien" in Deutschförderprogrammen?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen fördert das Land Projekte, die

"Deutschförderung durch

philosophische Gespräche

mit Kindern" umsetzen?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen fördert das Land Projekte, die Sprachförderung durch

Verbesserung von

Transitionsprozessen

umsetzen?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen werden

Beobachtung und Dokumentation

der Entwicklung der

deutschen Sprache

durchgeführt bzw. gefördert?

1 Vgl. Bildungsplan – Anteil zur sprachlichen Förderung in

elementaren Bildungseinrichtungen. http://www.sprich-mitmir.at/app/webroot/files/file/bildungsplananteilsprache.pdf

5. Angaben zu den Standorten

Standort Angaben zu den Kindergruppen Angaben zu der Gruppe

deutsche Frühförderung

Name Adres- Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl

se der der der der der der

Gruppen Kinder Pädagog/ Gruppen Kinder Pädagog/

innen innen

pro pro

Gruppe Gruppe

6. Angaben zum pädagogischen Personal

Standort Zahl der Päda- Zahl der

gog/innen Pädagog/ Anderes

innen mit Personal,

einer zusätz- das zur

lichen Durchführung

Fortbildung/ der Deutsch-

Qualifizierung förderung

für die frühe herangezogen

sprachliche wird

Förderung

7. Abrechnung des Förderzeitraums ____________________

Rahmenziele Kosten

laut für struk- Kosten Kosten Andere KOSTEN

Bildungs- -turelle für päda- für Ressour- GESAMT

plan und bzw. gogische person- cen

Bildungs- infra- Konzepte elle in €

standards strukturelle u. Maß- Ressou-

Maßnahmen nahmen rcen

in € in € u. Maßnah-

men in €

Mit welchen

konkreten Maß-

nahmen unter-

stützt das

Land den Deutsch-

erwerb?

Mit welche

konkreten Förder-

maßnahmen geht

das Land auf

Zwei- und Mehr-

sprachigkeit ein?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen fördert

das Land Kommuni-

kation und Gesprächs-

kultur?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen fördert

das Land die

Umsetzung von

"Buchkultur –

Literacy –

digitale Medien"

in Deutschförder-

programmen?

Mit welchen

konkreten Maßnahmen

fördert das Land

Projekte, die

"Deutschförderung

durch philosophische

Gespräche mit Kindern"

umsetzen?

Mit welchen

konkreten Maßnahmen

fördert das Land

Projekte, die Sprach-

förderung durch Verbesse-

rung von

Transitionsprozessen

umsetzen?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen werden

Beobachtung und

Dokumentation der

Entwicklung der

deutschen Sprache

erreicht bzw.

gefördert?

GESAMTKOSTEN

Anlage B

Vorlage Schlussbericht

Art. 15a B-VG Artikel 5

für den Förderzeitraum

____________________

Die Länder haben bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres dem Bundesministerium für Inneres einen Schlussbericht vorzulegen, der neben der Abrechnung des gesamten vorangegangenen Jahres folgende Angaben zu beinhalten hat:

o die Gesamtzahl der am Standort getesteten Kinder, die Anzahl

der Kinder mit Deutschförderbedarf sowie die tatsächlich geförderten Kinder vom Vorjahr

o die Gesamtzahl der am Standort getesteten Kinder, die Anzahl

der Kinder mit Deutschförderbedarf sowie die tatsächlich geförderten Kinder im laufenden Jahr. Diese müssen aufgeschlüsselt werden in förderwürdige Kinder vom Vorjahr und Neuzugänge.

o Angaben zu den Standorten

o Personaleinsatz und Stundenumfang Deutschförderung o die Abrechnung des entsprechenden Kindergartenjahres

1. Angaben zur Landesbehörde

Name der zuständigen Landesbehörde: Name und Kontaktdaten der

zuständigen Ansprechperson/

Antragsteller/in:

Adresse der zuständigen Name und Kontaktdaten

Landesbehörde: der zuständigen

pädagogischen Fachperson:

2. Angaben zu den geförderten Kindern im

Förderzeitraum ____________________

Nr. Stand- Vom Vorjahr Laufendes Kindergartenjahr

ort Förderwürdige Kinder Neuzugänge

vom Vorjahr

Gesamt Be- ge- Gesamt Be- ge- Gesamt Be- ge-

ge- darf för- ge- darf för- ge- darf för-

testet dert testet dert testet dert

3. Angaben zu den geförderten Standorten und

zum Personaleinsatz im Förderzeitraum ____________________

Nr. Stand- Pädagog/innen Zusätzliches Förder Personal

ort -personal gesamt

An- Deut- Voll- An- Deut- Voll- An- Deut- Voll-

zahl -sch zeit- zahl -sch zeit- zahl -sch zeit-

för- äqui- för- äqui- för- äqui-

der- valent der- valent der- valent

stun- Deut- stun- Deut- stun- Deut-

den sch- den sch- den sch-

ge- förder- ge- förder- ge- förder-

samt stun- samt stun- samt stun-

den den den

ge- ge- ge-

samt samt samt

Gesamt

4. Abrechnung des Förderzeitraums ____________________

Rahmenziele Kosten

laut für struk- Kosten Kosten Andere KOSTEN

Bildungs- -turelle für päda- für Ressour- GESAMT

plan und bzw. gogische person- cen

Bildungs- infra- Konzepte elle in €

standards strukturelle u. Maß- Ressou-

Maßnahmen nahmen rcen

in € in € u. Maßnah-

men in €

Mit welchen

konkreten

Maßnahmen

unterstützt das Land den Deutscherwerb?

Mit welchen

konkreten

Fördermaßnahmen

geht das Land

auf Zwei- und Mehrsprachigkeit

ein?

Mit welchen

konkreten Maßnahmen

fördert das Land

Kommunikation und Gesprächskultur?

Mit welchen

konkreten Maßnahmen

fördert das Land

die Umsetzung von

"Buchkultur –

Literacy –

digitale Medien"

in Deutschförderprogrammen?

Mit welchen

konkreten Maßnahmen

fördert das Land

Projekte, die

"Deutschförderung

durch philosophische

Gespräche mit

Kindern" umsetzen?

Mit welchen

konkreten Maßnahmen

fördert das Land

Projekte, die Sprachförderung durch

Verbesserung

von Transitionsprozessen umsetzen?

Mit welchen konkreten

Maßnahmen werden

Beobachtung und Dokumentation

der Entwicklung

der deutschen Sprache

erreicht bzw. gefördert?

GESAMTKOSTEN

Für den Bund gemäß Beschluss der Bundesregierung:

Der Staatssekretär für Integration:

Sebastian Kurz

Für das Land Burgenland

Der Landeshauptmann:

Niesslvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Kärnten

Der Landeshauptmann:

Dörflervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Niederösterreich

Der Landeshauptmann:

Pröllvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Oberösterreich

Der Landeshauptmann:

Pühringervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Salzburg

Die Landeshauptfrau:

Burgstallervorbehaltlich der Beschlussfassung derLandesregierung und der Genehmigungdurch den Salzburger Landtag

Für das Land Steiermark

Der Landeshauptmann:

Vovesvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Tirol

Der Landeshauptmann:

Plattervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Vorarlberg

Der Landeshauptmann:

Wallnervorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Für das Land Wien

Der Landeshauptmann:

Häuplvorbehaltlich der Erfüllung derlandesverfassungsgesetzlichen Erfordernisse

Nach Beschlussfassung durch die Landesregierung am 19. März 2012 hat der Salzburger Landtag den Abschluss der vorstehenden Vereinbarung am 23. Mai 2012 gemäß Art 50 Abs 1 L-VG genehmigt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art 9 Abs 1 zwischen dem Bund und dem Land Vorarlberg mit 1. April 2012, zwischen dem Bund und dem Land Kärnten mit 1. Mai 2012 sowie zwischen dem Bund und den Ländern Steiermark, Niederösterreich und Salzburg mit 1. Juni 2012 in Kraft getreten.

Für die Landesregierung:

Die Landeshauptfrau:

Burgstaller