# Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen geändert wird

Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 20. August 2012, mit der die Verordnung betreffend die Ermächtigung von

Versicherern zur Einrichtung und zum Betrieb von

Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen geändert wird

Auf Grund des § 40a Abs 1 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl Nr 267, in der geltenden Fassung wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesministerin für Inneres verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 14. September 1999 betreffend die Ermächtigung von Versicherern zur Einrichtung und zum Betrieb von Kraftfahrzeug-Zulassungsstellen, LGBl Nr 92, wird geändert wie folgt:

"(2) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 67/2012 tritt mit 1. September 2012 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt für den örtlichen Wirkungsbereich der Bundespolizei Salzburg bestehende Ermächtigungen gelten als entsprechende Ermächtigungen für den örtlichen Wirkungsbereich der Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehörde erster Instanz weiter."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann-Stellvertreter:

Haslauer