# Kundmachung über den im Jahr 2013 für die Salzburger Patientenvertretung zu leistenden Kostenbeitrag

Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 12. November 2012 über den im Jahr 2013 für die Salzburger Patientenvertretung zu leistenden Kostenbeitrag

Auf Grund des § 22 Abs 7 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl Nr 24, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Der von den Rechtsträgern der bettenführenden Krankenanstalten zu leistende Kostenbeitrag zum Aufwand der Salzburger Patientenvertretung beträgt im Jahr 2013 je Akutbett 67,90 €.

Für die Landesregierung:

Steidl

Landesrat