# Verordnung, mit der die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012 geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 8. November 2013, mit der die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012 geändert wird

Auf Grund des § 77 Abs 3 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG, BGBl Nr 51, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Landes- und Gemeinde-Kommissionsgebührenverordnung 2012, LGBl Nr 92/2011, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In den Z 3 und 4 wird jeweils in der Einleitung nach der Wortfolge "erfolgende Vornahme von Trauungen" die Wortfolge "oder erfolgende Begründung von eingetragenen Partnerschaften" eingefügt.

1.2. In der Z 3 wird zusätzlich im Nachsatz nach der Wortfolge "zum Ort der Trauung" die Wortfolge "oder der Begründung der eingetragenen Partnerschaft" eingefügt.

2. Im § 5 wird angefügt:

"(3) § 1 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2013 tritt mit 1. Dezember 2013 in Kraft und ist auf Kommissionsgebühren anzuwenden, die nach diesem Zeitpunkt vorgeschrieben werden."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer