# Verordnung, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. November 2013, mit der die Geschäftsordnung der Landesregierung geändert wird

Auf Grund des Art 36 Abs 3 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999, LGBl Nr 25, und der Art 103 Abs 2 und 104 Abs 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes jeweils in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl Nr 43/2004, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 70/2013, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3 Abs 1 werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. In der lit E lautet die Z 5:

"5. aus dem Geschäftsbereich der Abteilung 12 (Kultur, Gesellschaft, Generationen) o die Geschäftsbereiche der Referate 12/02 (Kindergärten, Horte und Tagesbetreuung), 12/03 (Jugendförderung), 12/04 (Familien und Generationen) und des/der Fachreferenten/in 12/06 (Migration) sowie die Angelegenheiten der Gemeindeentwicklung aus dem Geschäftsbereich des Referates 12/05;"

1.2. In der lit G wird in der Z 3 nach der Wortfolge "mit Ausnahme der Umsetzung des Museumsleitplanes 'Domquartier Salzburg'" die Wortfolge "und der Angelegenheiten der Gemeindeentwicklung aus dem Geschäftsbereich des Referates 12/05" eingefügt.

2. Im § 16 wird angefügt:

"(3) § 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 81/2013 tritt mit 27. November 2013 in Kraft."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer