# Gesetz, mit dem das Berufsjägergesetz geändert wird

Gesetz vom 30. April 2014, mit dem das Berufsjägergesetz geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Berufsjägergesetz, LGBl Nr 101/1993, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:

"(2) Der Vorsitzende der Prüfungskommission und sein Stellvertreter müssen rechtskundige und in jagdrechtlichen Angelegenheiten erfahrene Personen, zwei Beisitzer und ihre Ersatzmitglieder Berufsjäger sein."

"(10) Die §§ 3 Abs 2, 4 Abs 1, 5 Abs 2, 6 Abs 6 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 37/2014 treten mit 1. Juni 2014 in Kraft."

Pallauf

Haslauer