# Gesetz, mit dem das Salzburger Ortstaxengesetz 2012 geändert wird

Gesetz vom 26. März 2014, mit dem das Salzburger Ortstaxengesetz 2012 geändert wird

Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

Das Salzburger Ortstaxengesetz 2012, LGBl Nr 106, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 wird geändert wie folgt:

2.1. Nach dem zweiten Satz wird eingefügt: "Wenn das Gebiet eines Tourismusverbandes die Gebiete oder Teile der Gebiete mehrerer Gemeinden umfasst, kann die Höhe der allgemeinen Ortstaxe danach, zu welcher Gemeinde die Gebietsteile des Verbandes gehören, jeweils unterschiedlich festgesetzt werden."

2.2. Nach dem letzten Satz wird angefügt: "Eine solche Verordnung der Landesregierung tritt außer Kraft, sobald die Festsetzung durch Verordnung der Vollversammlung bzw der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters nach Einholung einer Stellungnahme der Gemeindevertretung (des Gemeinderates) wirksam wird."

"(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2014 treten in Kraft:

Pallauf

Haslauer