# Verordnung, mit der die Schulsprengelverordnung für Schwerpunkthauptschulklassen im Land Salzburg geändert wird

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 22. August 2014, mit der die Schulsprengelverordnung für Schwerpunkthauptschulklassen im Land Salzburg geändert wird

Auf Grund der §§ 29 Abs 4 und 34 Abs 1 des Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetzes 1995, LGBl Nr 64, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Die Schulsprengelverordnung für Schwerpunkthauptschulklassen im Land Salzburg, LGBl Nr 115/2000, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 69/2011, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 lit B werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Die Z 1 lautet:

"1. im politischen Bezirk Salzburg-Stadt:

an der Hauptschule Taxham;"

1.2. In der Z 5 lit b wird die Bezeichnung "Saalfelden-Markt" durch die Bezeichnung "Saalfelden-Stadt" ersetzt.

2. Im § 3 wird angefügt:

"(5) § 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 63/2014 tritt mit Beginn des Schuljahres 2014/2015 in Kraft."

Für die Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Haslauer