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# 10. Verordnung:Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg

10. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 27. Jänner 2015 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg

> Auf Grund des § 21 des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes 2000, LGBl Nr 2, in Verbindung mit § 3 der Landarbeiterkammer-Wahlordnung, LGBl Nr 91/2000, jeweils in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landarbeiterkammer für Salzburg wird für die Zeit vom 5. Oktober 2015 bis zum 28. Oktober 2015 ausgeschrieben. Innerhalb dieser Frist haben die Wahlkuverts bei der Hauptwahlbehörde einzulangen.

Als allgemeiner Stichtag wird der 30. Juli 2015 festgesetzt. Dieser Stichtag ist auch für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses in der Land- und Forstwirtschaft im Land Salzburg maßgebend.