/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_SA_20150220_16/image001.jpg

# 16. Gesetz:Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetz; Änderung

16. Gesetz vom 4. Februar 2015, mit dem das Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger EVTZ-Anwendungsgesetz, LGBl Nr 85/2009, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 106/2013, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 wird nach der Verweisung „entsprechend Art 16 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), ABl Nr L 210 vom 31. Juli 2006,“ die Wortfolge „in der Fassung der Verordnung (EU) Nr 1302/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013, ABl Nr L 347 vom 20. Dezember 2013,“ eingefügt.

2. Im § 2 lautet die Z 2:

3. Im § 3 Abs 1 wird die Verweisung „unter Anwendung des Art 4 Abs 3 EVTZ-Verordnung“ durch die Verweisung „unter Anwendung des Art 4 Abs 3, 3a und 6a EVTZ-Verordnung“ ersetzt.

4. Im § 5 werden folgende Änderungen vorgenommen:

4.1. Im Abs 1 lauten die Z 2 und der letzte Satz:

Änderungen der Übereinkunft und der Satzung sind unter Anschluss der geänderten Übereinkunft bzw Satzung und bei wesentlichen Änderungen auch der behördlichen Zustimmungen dazu anzuzeigen.“

4.2. Im Abs 2 erster Satz wird die Wortfolge „die Satzung und jede Änderung“ durch die Wortfolge „die Übereinkunft und die Satzung sowie jede Änderung“ ersetzt.

5. Im § 7 entfällt Abs 2. Die Abs 3 und 4 erhalten die Absatzbezeichnungen „(2)“ bzw „(3)“.

6. Im § 8 wird angefügt:

„(3) Die §§ 1, 2, 3 Abs 1, 5 Abs 1 und 2 und (§) 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 16/2015 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Tages in Kraft.“