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# 22. Gesetz:Salzburger Kulturförderungsgesetz; Änderung

22. Gesetz vom 4. Februar 2015, mit dem das Salzburger Kulturförderungsgesetz geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Kulturförderungsgesetz, LGBl Nr 14/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 110/2009, wird geändert wie folgt:

1. Im § 3a werden folgende Änderungen vorgenommen:

1.1. Abs 1 lautet:

„(1) Bei Bauten und baulichen Anlagen des Landes, die öffentlichen Zwecken dienen, und öffentlichen Plätzen, die in Bezug zu diesen stehen, ist eine integrierte künstlerische Gestaltung anzustreben. Dazu ist sicherzustellen, dass die künstlerische Auseinandersetzung mit Bauvorhaben möglichst frühzeitig einsetzt.“

1.2. Im Abs 4 wird im letzten Satz das Datum „1. März“ durch das Datum „15. April“ ersetzt.

2. Im § 8 wird angefügt:

„(5) § 3a Abs 1 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 22/2015 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.“