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# 24. Kundmachung:Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge der Bürgermeister der Gemeinden des Landes und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998 – 2015

24. Kundmachung der Salzburger Landesregierung vom 16. Februar 2015 über die Anpassung der Höhe der monatlichen Bezüge der Bürgermeister der Gemeinden des Landes und der Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Salzburg nach dem Salzburger Bezügegesetz 1998

> Auf Grund des § 4 Abs 6 des Salzburger Bezügegesetzes 1998, LGBl Nr 3, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2015 gebühren als monatlicher Bezug:

1.

dem Bürgermeister oder der Bürgermeisterin der Stadt Salzburg

14.386,10 €

2.

einem Bürgermeister-Stellvertreter oder einer Bürgermeister-Stellvertreterin der Stadt Salzburg

12.642,30 €

3.

einem Stadtrat oder einer Stadträtin der Stadt Salzburg

11.334,50 €

4.

einem oder einer Klubvorsitzenden im Gemeinderat der Stadt Salzburg, der bzw die Mitglied des Stadtsenates ist

ansonsten

6.539,10 €

5.667,20 €

5.

einem Mitglied des Stadtsenates, das nicht unter Z 4 fällt, und einem oder einer Vorsitzenden eines Ausschusses des Gemeinderates der Stadt Salzburg

3.313,20 €

6.

einem Mitglied des Gemeinderates der Stadt Salzburg, das nicht unter die Z 1 bis 5 fällt

2.441,30 €

7.

einem Bürgermeister oder einer Bürgermeisterin einer anderen Gemeinde des Landes bei einer Einwohnerzahl

von über

von

von

von

von

von

von

von

bis

13.000

13.000

11.000

9.000

7.000

5.000

3.000

2.000

7.144,30 €

6.885,70 €

6.530,10 €

6.088,30 €

5.711,10 €

5.280,20 €

4.633,70 €

3.987,00 €

3.125,90 €

11.001

9.001

7.001

5.001

3.001

2.001

1.001

1.000

bis

bis

bis

bis

bis

bis

bis