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# 56. Verordnung:Landarbeiterkammer-Wahlordnung; Änderung

56. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Juni 2015, mit der die Landarbeiterkammer-Wahlordnung geändert wird

> Auf Grund des § 31 des Salzburger Landarbeiterkammergesetzes 2000, LGBl Nr 2, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Landarbeiterkammer-Wahlordnung – LAK-WO 2000, LGBl Nr 91, in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 24/2014 wird geändert wie folgt:

1. Im § 11 Abs 3 wird im ersten Satz nach der Wortfolge „Nach ihren Entscheidungen“ die Wortfolge „oder bei Beschwerden an das Landesverwaltungsgericht nach den Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts“ eingefügt.

2. Im § 27 Abs 1 entfällt in der Z 1 das Wort „ist“.

3. Im § 31 wird angefügt:

„(4) Die §§ 11 Abs 3 und 27 Abs 1 treten mit 1. August 2015 in Kraft.“