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# 63. Kundmachung:Inkrafttreten der Vereinbarung über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

63. Kundmachung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 24. Juli 2015 über das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

> Auf Grund des § 2 Abs 1 lit c des Landes-Verlautbarungsgesetzes, LGBl Nr 18/2005, in der geltenden Fassung wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, kundgemacht im LGBl unter Nr 50/2015, ist gemäß ihrem Art 15 Abs 1 zwischen dem Land Niederösterreich und dem Bund sowie den Ländern Burgenland, Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien rückwirkend mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.