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# 92. Verordnung:Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau; Änderung

92. Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 6. November 2015, mit der die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau geändert wird

> Auf Grund des § 16 Abs 5 der Salzburger Gemeindeordnung 1994, LGBl Nr 107, in der geltenden Fassung wird verordnet:

> Die Bau-Delegierungsverordnung 1998 für den Bezirk St Johann im Pongau, LGBl Nr 86/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr 72/2013, wird geändert wie folgt:

1. Im § 1 Abs 1 entfällt die Wortfolge „Eben im Pongau,“.

2. Nach § 1 wird eingefügt:

### „§ 1a {#prov_1a}

(1) Für die Gemeinde Eben im Pongau wird die Besorgung folgender Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaft St Johann im Pongau übertragen:

(2) § 1 Abs 2 bis 4 gilt sinngemäß.“

3. Im § 3 Abs 1 wird die Verweisung „§§ 1 und 2“ durch die Verweisung „§§ 1, 1a und 2“ ersetzt.

4. Im § 5 wird angefügt:

„(6) Die §§ 1 Abs 1, (§) 1a und 3 Abs 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 92/2015 treten mit 14. November 2015 in Kraft.“