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# 120. Gesetz:Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007; Änderung

120. Gesetz vom 16. Dezember 2015, mit dem das Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007 geändert wird

> Der Salzburger Landtag hat beschlossen:

> Das Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007, LGBl Nr 28, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl Nr 14/2015 und berichtigt durch die Kundmachung LGBl Nr 60/2015, wird geändert wie folgt:

1. Im Inhaltsverzeichnis wird im 3. Abschnitt, 1. Unterabschnitt, vor der den § 14 betreffenden Zeile eingefügt:

2. § 13 lautet:

### „Anzuwendendes Verfahrensrecht {#prov_anzuwendendes_verfahrensrecht}

### § 13 {#par_13}

Soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, hat das Landesverwaltungsgericht in Verfahren nach diesem Gesetz das Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz in Verbindung mit dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 mit Ausnahme der §§ 1 bis 5 sowie des IV. Teiles sinngemäß anzuwenden.“

3. Im § 19 Z 6 wird im ersten Satz die Wortfolge „vor Erlassung des Bescheides“ durch die Wortfolge „vor Erlassung eines Erkenntnisses oder Beschlusses durch das Landesverwaltungsgericht“ ersetzt.

4. Im § 26 Abs 1 entfallen die Worte „mit Bescheid“.

5. Im § 36 Abs 1 wird in der Z 5 der Punkt durch einen Strichpunkt ersetzt und nach der Z 5 eingefügt:

6. Im § 39 wird angefügt:

„(4) Die §§ 13, 19, 26 Abs 1 und 36 Abs 1 in der Fassung des Gesetztes LGBl Nr 120/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.“